Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. alfa unplatziert
  3. Kempten: Mann vergewaltigt 17-Jährige auf Geburtstagsparty in Badezimmer

Kempten
04.11.2015

Mann vergewaltigt 17-Jährige auf Geburtstagsparty in Badezimmer

Ein 31-Jähriger wurde in Kempten wegen einer Vergewaltigung verurteilt.
Foto: Symbolbild, Alexander Kaya

Ein 31-jähriger vergewaltigte im Allgäu ein 17-Jähriges Mädchen. Jetzt sprach das Landgericht Kempten ein Urteil.

Das Kemptener Landgericht hat gestern nach einer ganztägigen Verhandlung einen 31 Jahre alten Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Die Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der aus Nigeria stammende Angeklagte im Februar dieses Jahres auf einer Geburtstagsparty ein damals 17 Jahre altes Mädchen im Badezimmer vergewaltigt hatte. Der Mann hatte jeglichen Zwang oder Gewaltanwendung bestritten.

Mindestens zehn Partygäste hatten sich am Abend des 21. Februars in einer kleinen Wohnung in Bühl am Alpsee (Oberallgäu) aufgehalten, um den Geburtstag eines 29-jährigen Studenten zu feiern. Es wurde viel gelacht und getrunken. Was zudem einige Partygäste verwunderte: Der 31-Jährige und das 17 Jahre alte Mädchen hätten miteinander geflirtet, sagten gestern einige Zeugen vor Gericht. Obwohl die 17-Jährige in ihrem Freundeskreis dafür bekannt war, dass sie mit Jungen nichts anfangen konnte, sondern sich ausschließlich für Frauen interessierte.

Angeklagter streitet Vergewaltigung ab

Der jetzt Angeklagte soll dem Mädchen ins Bad gefolgt sein. Dort kam es laut Anklageschrift zu den Übergriffen. Das körperlich deutlich unterlegene Mädchen habe sich nicht gegen den fast doppelt so schweren Mann wehren können. Hilferufe habe der Angeklagte unterdrückt. Demgegenüber beteuerte der im August vergangenen Jahres als Asylbewerber nach Deutschland gekommene 31-Jährige über seinen Dolmetscher: „Wir hatten keinen Geschlechtsverkehr und es gab keine gewaltsamen Szenen.“

Schließlich fiel einer Freundin der 17-Jährigen auf, dass diese sich wohl bereits länger in dem Badezimmer befand. Sie habe auch Hilferufe gehört, sagte die Freundin als Zeugin. Sie habe dann von außen gegen die Türe geklopft. Unter den Partygästen habe es schließlich ein regelrechtes Gerangel gegeben. Einigen war inzwischen wohl klar geworden, dass es in dem Badezimmer zu sexuellen Übergriffen gekommen war. Auf Drängen ihrer Freundin vertraute sich die 17-Jährige noch in der Nacht ihrer Mutter an und sie erstatteten Anzeige bei der Polizei in Immenstadt. Ein Atemalkoholtest bei der 17-Jährigen ergab an jenem Abend einen Wert von 1,83 Promille. Ein psychiatrischer Sachverständiger bewertete den Angeklagten als voll schuldfähig. Trotz seines Alkoholkonsums – er hatte an jenem Abend drei Gläser Wodka getrunken – gebe es bei ihm keinen Hinweis auf einen mittelgroßen oder schweren Rausch. Belastend war schließlich auch die Aussage einer Sachverständigen: Bei der 17-Jährigen waren DNA-Spuren des Mannes und umgekehrt sichergestellt worden.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der Staatsanwalt hatte für den Angeklagten eine fünfjährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung gefordert. Zu seinen Ungunsten müsse gewertet werden, dass bei ihm keine Reue erkennbar sei. Auch habe er keinen Beitrag zur Aufklärung der Tat geleistet. Die Aussagen der 17-Jährigen seien glaubwürdig. Das Mädchen habe „keinerlei Belastungseifer gezeigt“. Die Verteidigerin plädierte auf Freispruch. Die Aussagen der 17-Jährigen seien „keineswegs konstant“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

04.11.2015

(Verstoß NUB 7.2/edit)