Prozess: Zwei Jahre Haft für Messerstiche in Flüchtlingsunterkunft
Ein 20-jähriger Mann aus dem Kosovo stach in einem Kaufbeurer Flüchtlingsheim auf einen Landsmann ein. Deshalb erhält er eine Bewährungsstrafe. Doch das Gericht gibt eine Auflage.
Den Gerichtssaal, in den er aus der Untersuchungshaft vorgeführt worden war, verließ er als freier Mann: Mit einer Bewährungsstrafe kam ein 20 Jahre alter Mann aus dem Kosovo davon, der im Streit mit einem Messer auf einen Landsmann eingestochen hatte. Dieser hatte zwei Stichverletzungen in der rechten Gesäßbacke erlitten – eine davon war 6,5 Zentimeter tief.
Der Fall hatte sich im vergangenen Jahr am Abend des 19. April in einer Flüchtlingsunterkunft in Kaufbeuren zugetragen. Zunächst war es zwischen zwei Gruppen von Heimbewohnern zu einer verbalen Auseinandersetzung gekommen.
Der Angeklagte und andere Männer sollen einem Kosovaren Faustschläge ins Gesicht und in den Bauchbereich verpasst haben. Zudem hätten sie ihn in den Genitalbereich getreten. Nachdem ein Asylbewerber schlichtend auf die Streithähne eingewirkt hatte, floh der angegriffene Mann und lief die Treppe hinauf. Von unten habe der Angeklagte dann mit einem mitgebrachten Messer zwei Mal seinem Widersacher ins Gesäß gestochen.
Angeklagter sticht "in Tötungsabsicht" auf Opfer ein
Es habe sich um zwei wuchtige, von oben nach unten geführte Stiche „in Tötungsabsicht“ gehandelt, heißt es in der Anklageschrift. Das Opfer, das im Krankenhaus behandelt wurde, soll eine Platzwunde, ein Hämatom am Oberlid des linken Auges, Kratzspuren und Schwellungen erlitten haben. Er wolle keine Angaben machen, ließ der Angeklagte in der Sitzung der Großen Jugendkammer des Kemptener Landgerichts über seine Verteidigerin wissen. Mehrere Polizeibeamte, die mit den Ermittlungen betraut waren, berichteten als Zeugen über die schwierige Wahrheitssuche.
Doch letztlich konnte nicht lückenlos geklärt werden, was sich am Tattag in der Unterkunft abgespielt hatte. Auf jeden Fall aber hatte an jenem Abend eine explosive Stimmung geherrscht. Es soll um eine Frau gegangen sein und es sei nicht auszuschließen, dass das spätere Opfer den 20-Jährigen vorher provoziert habe.
„Es gibt keine Zweifel, dass der Angeklagte zweimal mit dem Messer zugestochen hat“, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Die Strafkammer verurteilte den 20-Jährgen wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Dabei wandte das Gericht das Jugendstrafrecht bei dem Mann an, der Ende dieses Monats 21 Jahre alt wird.
Der Staatsanwalt hielt zweieinhalb Jahre Haft für angemessen. Demgegenüber hatte die Verteidigerin des Mannes einen Freispruch gefordert. Es gebe keine unmittelbaren Tatzeugen und „zu viele Fragezeichen“. Es sei nicht einmal zweifelsfrei zu klären, mit welchem Messer gestochen worden war.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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