02 wird verklagt
Es geht um Roaming
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat angekündigt, gegen die Tarifpolitik von O2 gerichtlich vorzugehen, weil bestimmte Kunden freies EU-Roaming nicht automatisch erhalten. Mit dem Wegfall der Roaming-Gebühren seit dem 15. Juni 2017 dürfen keine Zusatzkosten im europäischen Ausland für die Weiterleitung von Gesprächen, Nachrichten und Daten durch fremde Netze berechnet werden.
Bestimmte O2-Kunden von Telefónica Deutschland könnten von dem Wegfall aber erst dann profitieren, wenn sie zuvor eine SMS an ihren Anbieter schicken, kritisieren die Verbraucherschützer. Diesen aktiven Wechsel müssten alle Kunden vollziehen, die keinen regulierten EU-Roaming-Tarif von O2 haben. EU-Roaming gilt aus Sicht der Verbraucherschützer aber automatisch und nicht erst, wenn Verbraucher ihren Telefonanbieter darum bitten. „Wir sehen uns darin durch öffentliche Erklärungen der Europäischen Kommission bestätigt“, sagte Heiko Dünkel, Rechtsreferent beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Nach einer erfolglosen Abmahnung leitet er nun gerichtliche Schritte gegen O2 ein. (dpa)
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