"Bekömmlich": Brauerei will Streit um Bierwerbung vor BGH bringen
Darf eine Brauerei ihr Bier als "bekömmlich" bewerben? Dieser Streit könnte vom Bundesgerichtshof entschieden werden.
Mit dem Streit um die Bezeichnung "bekömmlich" in einer Bierwerbung könnten sich bald Karlsruher Richter befassen. Er habe Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt, sagte der Brauereibesitzer Gottfried Härle am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. "Wir haben aber noch keinerlei Informationen aus Karlsruhe, wann das terminiert wird." Sein Anwalt rechne mit einem Zeitraum von bis zu einem Jahr.
Hintergrund ist ein Zwist zwischen der Brauerei aus Leutkirch (Kreis Ravensburg) und dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) aus Berlin. Seit 2015 streiten beide Seiten vor Gericht darüber, ob Bier als "bekömmlich" beworben werden darf. Aus Sicht der Brauerei ist der Begriff eine "reine Qualitätsaussage". Der VSW versteht ihn jedoch als "gesundheitsbezogene Angabe", die bei alkoholischen Getränken nicht erlaubt sei. Dieser Einschätzung folgten zunächst das Landgericht Ravensburg und Anfang November auch das Oberlandesgericht in Stuttgart. dpa
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