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Markenrecht
15.09.2014

Hat New Yorker die Levi's-Jeans kopiert?

Die Mode-Kette New Yorker soll die Levi's-Jeans kopiert haben. Unklar ist, ob Levi Strauss nur einen Konkurrenten ausschalten will.
Foto: Hubert Link (dpa)

Levi’s wirft New Yorker vor, das Design der Levi's-Jeans kopiert zu haben. Hat die deutsche Modekette den Bogen überspannt oder will Levi Strauss einen Konkurrenten ausschalten?

Mit der perfekten Jeans ist das so eine Sache. Weil nicht nur der Blauton stimmen muss und die Waschung, weil sie an den Hüften perfekt sitzen und am Bein lang genug sein sollte. Und weil es vor allem auf die Rückseite ankommt, wie ausgewiesene Stilberaterinnen nicht müde werden zu betonen. Schließlich spielt die Form und die Platzierung der Gesäßtaschen, wie etwa die Hamburger Personal Shopperin Maria Hans sagt, eine „entscheidende Rolle“ für die Gesamtwirkung.

Bei Levi’s jedenfalls hat man den Bogen raus – und das im doppelten Sinn. Längst ist die Doppelschwinge auf den Gesäßtaschen, die an die Form eines fliegenden Weißkopfseeadlers erinnern soll, zum Markenzeichen der amerikanischen Kultjeans geworden. Und was eine echte Levi’s ausmacht, hat der Hersteller Levi Strauss auch in diesem Punkt festlegen lassen: eine geschwungene doppelte Ziernaht, die streng symmetrisch und nach unten spitz verläuft und sich in der Mitte der Hosentasche trifft.

Die Mode-Kette New Yorker soll Levi's-Jeans kopiert haben

Seit Jahren kämpft das US-Unternehmen darum, diese als Marke „Arcuate“ eingetragene Ziernaht zu schützen. Was dem Design nach Meinung von Levi Strauss zu sehr ähnelt, wird abgemahnt.

Nun hat es die Mode-Kette New Yorker erwischt, die nicht aus den USA stammt – wie der Name vielleicht vermuten ließe –, sondern in Braunschweig ihren Sitz hat. Der Vorwurf: Das deutsche Unternehmen soll Levi’s-Jeans kopiert und die angeblichen Plagiate zu Dumping-Preisen verkauft haben, wie die Bild am Sonntag berichtete.

Hat New Yorker also den Bogen überspannt? Das Landgericht Hamburg, das sich in erster Instanz mit dem Fall beschäftigte, war jedenfalls dieser Meinung. Nun liegt die Sache beim Oberlandesgericht Hamburg, das am Donnerstag einen „Verkündungstermin“ anberaumt hat. Ob dabei ein Urteil fällt, ist offen.

Klar ist nur, dass es um viel Geld geht. Fünf Modelle von New Yorker sehen nach Ansicht von Levi Strauss den eigenen Modellen zum Verwechseln ähnlich. Daher fordert der US-Konzern 50 Euro Schadenersatz pro verkaufter Hose – mehr als die Modelle überhaupt kosten. Firmenchef Friedrich Georg Knapp sieht sein Geschäftsmodell bedroht und klagt in der Bild am Sonntag über „Wildwest-Methoden“. Wie hoch die Strafe für sein Unternehmen sein könnte, will der Jeans-Millionär aber derzeit nicht schätzen.

Levi's Strauss verwendet Methode auch gegen andere Konkurrenten

Allein in Deutschland verkauft New Yorker fünf Millionen Jeans pro Jahr – keine Levi’s-Modelle, wie das vor Jahren der Fall war, sondern Eigenmarken namens Amisu, Fishbone oder Ann Christine. Mit Levi’s hätten diese wenig zu tun, betont Firmenchef Knapp. Zum einen gebe es eine Abgrenzungsvereinbarung mit dem US-Hersteller, an die man sich halte. Zum anderen grenze man sich schon aus Eigeninteresse ab. „Eine Ähnlichkeit zu diesen alten Hosen wäre für uns fatal. Unsere Kunden wollen Mode und nicht die langweiligen Levi’s-Hosen“, poltert der New-Yorker-Chef.

Und die Modekette geht noch einen Schritt weiter. Sie bezeichnet sich als Opfer, das stellvertretend für die gesamte Branche stehe. „Wir sehen in diesem Vorgehen Methode, um uns und andere Jeansanbieter in Deutschland zu schädigen“, heißt es bei New Yorker. Schließlich gehe Levi Strauss mit dieser Methode auch gegen andere unliebsame Wettbewerber vor, die große Stückzahlen „zu marktüblichen Preisen anbieten“. Während Levi’s-Modelle im Laden für 79 bis 99 Euro zu haben sind, kosten sie bei New Yorker zwischen 19 und 39 Euro.

Will Levi’s also nur die Billig-Konkurrenz auf Abstand halten? Oder hat New Yorker tatsächlich abgekupfert – auch wenn statt doppelten Nähten kleine Noppen die Taschen zieren? Diese Fragen müssen nun die Hamburger Richter klären. Mit Levi’s haben sie ohnehin schon Erfahrung – wenn auch nicht mit dem Doppelbogen, sondern dem zweiten Markenzeichen: dem kleinen, roten Fähnchen an der Hosentasche, das ein Konkurrent zuletzt kopiert hatte. Und falls Sie sich fragen: Auch in diesem Fall bekam der US-Hersteller recht.

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