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Insolvenz
01.09.2015

Insolvenzverfahren für Strauss Innovation eröffnet

Die Handelskette Strauss Innovation brauch dringend einen Investor.
Foto: Martin Gerten/dpa

Die Uhr tickt für die Handelskette Strauss Innovation. Gläubiger sollen ihre Forderungen bis Ende September anmelden. Jetzt muss schnell ein Investor gefunden werden.

Rund 1.100 Mitarbeiter der insolventen Handelskette Strauss Innovation müssen weiterhin um ihren Arbeitsplatz bangen. Das Amtsgericht Düsseldorf eröffnete am Dienstag das Insolvenzverfahren für die Strauss Verwaltungs GmbH und die Strauss Logistik GmbH, so ein Gerichtssprecher. Zunächst blieb offen, welche Maßnahmen der zum Insolvenzverwalter ernannte Horst Piepenburg nun plant. Bis zum 30. September haben Gläubiger Zeit, ihre Forderungen anzumelden.

Piepenburg sucht nach einem Investor für Strauss Innovation

Piepenburg hatte bereits vor einigen Tagen in einem Interview mit der "Wirtschaftswoche" eine Zerschlagung des Unternehmens nicht ausgeschlossen. "Ich suche dringend nach einem Investor für das komplette Unternehmen", so der Rechtsanwalt gegenüber der "Wirtschaftswoche". Dabei müssten auch Teillösungen in Betracht gezogen werden. Denn das Marktumfeld - besonders im wichtigen Textilbereich - sei momentan schwierig. Viel Zeit für eine Rettung von Strauss Innovation bleibt nach Einschätzung von Piepenburg nicht. "Ohne Investor können wir das Geschäft bis Weihnachten weiterführen, aber nicht auf Dauer", sagte Piepenburg.

Die in eine finanzielle Schieflage geratene Handelskette Strauss Innovation hatte bereits im Juni einen Insolvenzantrag gestellt. Nach zwei schwachen Monaten im März und April hätten die Mittel für die Finanzierung der Winter-Kollektion nicht mehr ausgereicht, hieß es damals.

Nach der Strauss Verwaltungs GmbH und der Strauss Logistik GmbH hat nach Angaben des Gerichtssprechers vor einer Woche auch die Muttergesellschaft Strauss Holding einen Insolvenzantrag gestellt. Piepenburg sei mit einem Sachverständigengutachten beauftragt worden, ob ein Insolvenzgrund vorliege und ausreichend Masse für ein Insolvenzverfahren vorhanden sei. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter sei noch nicht bestellt worden. AZ/dpa

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