Keine E-Zigaretten mehr für Jugendliche
E-Zigaretten sind in Mode. Der Dampf schmeckt oft fruchtig, ist aber nicht gesund. Jetzt wird die Regierung aktiv.
Sie schmecken nach Mango, nach Schokolade, Gummibärchen oder Erdbeere – und sind doch alles andere als harmlos. Auch das Rauchen von E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen kein Tabak verbrannt wird, sondern Flüssigkeiten verdampfen und dann inhaliert werden, ist nach einer Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung gesundheitsschädlich. Noch in dieser Woche wird der Bundestag deshalb ein Gesetz beschließen, dass den Verkauf der trendigen Stifte an Minderjährige verbietet. In Kraft treten soll es im Laufe des Frühjahres.
Jeder fünfte Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren hat schon einmal eine E-Shisha geraucht, deren Name zwar an eine Wasserpfeife erinnert, die in Wirklichkeit aber kaum größer als ein Füller ist. In der Regel enthalten E-Shishas kein Nikotin – mit dem mithilfe einer kleinen Batterie erzeugten Dampf aber entstehen auch so feine, teilweise krebserregende Partikel, die beim Inhalieren tief in die unteren Bereiche der Lunge eindringen und sich dort ablagern können.
„Vor diesen Schädigungen müssen wir die Kinder und Jugendlichen schützen“, sagt der CSU-Abgeordnete Paul Lehrieder, der Vorsitzende des Familienausschusses. „Gerade in der Wachstumsphase sind sie besonders gefährlich.“ Eine Substanz in den so genannten Liquids, Propylenglykol, ist unter anderem in Lösungs- und Frostschutzmitteln enthalten, gleichzeitig von der EU aber auch als Zusatzstoff für Lebensmittel zugelassen. Insgesamt macht die Branche mit elektronischen Zigaretten, Shishas und den Nachfüllpackungen rund 200 Millionen Euro Umsatz pro Jahr.
Da es sich bei E-Zigaretten und E-Shishas nicht um Tabakwaren im klassischen Sinne handelt, können sie bisher frei und ohne Altersbeschränkung verkauft werden – entsprechend populär sind sie auf vielen Pausenhöfen in Deutschland. Diese Gesetzeslücke, so Lehrieder, werde nun geschlossen – und zwar auch im Online-Handel. Wer die bunten Verdampfer im Internet bestellt und sie an der Haustür in Empfang nimmt, muss sich ausweisen.
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