Strafe bei Verzögerung, Vergütung bei Nutzung der eGK
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) soll sich nicht weiter verzögern. Das Bundesgesundheitsministerium will nun den Druck erhöhen.
Wenn Industrie, Ärzte oder Krankenkassen erneut die elekronische Gesundheitskarte (eGK) blockieren und ihre Fristen nicht einhalten, droht ihnen nun eine Geldstrafe. Das sieht ein Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums vor, das keine weiteren Verzögerungen bei der Entwicklung der eGK dulden will. Am 1. Januar 2016 soll das Gesetz in Kraft treten.
Ab 1. Januar 2018 soll mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte Ärzten ermöglicht werden, sogenannte Notfalldaten abzurufen. Dadurch sollen Behandlungsfehler vermieden werden. Auch eine Übersicht über regelmäßig verabreichte Arzneimittel wird durch die eGK schneller einsehbar, was die Behandlung insbesondere älterer Menschen erleichtern soll. Diese Daten sollen bereits ab 1. Oktober 2016 über die eGK verfügbar werden.
Hoher Datenschutz bei der elektronischen Gesundheitskarte
Um die Nutzung der eGK anzukurbeln, erhalten Krankenhäuser und Ärzte vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2018 für das jeweilige Erstellen und Einlesen eines elektronischen Entlassungsbriefs eine Vergütung. Bei der Verarbeitung der Daten ist wichtig, dass alle Daten - bis auf persönliche Angaben wie Adresse und Krankenversicherung - nicht auf der elektronischen Gesundheitskarte selbst gespeichert werden, sondern beim Träger.
Am 30. Juni 2016 sollen die Arztpraxen an die Datenautobahnen angeschlossen werden. Die moderne IT-Technologie soll einen strengen Datenschutz einhalten, der unter anderem durch das sogenannte Zwei-Schlüssel-System geschsichert ist. Nur bestimmte Notfalldaten sind davon ausgenommen. Datenschützer gehen von einem sehr sicheren System bei der elektronischen Gesundheitskarte aus. dpa/sh
Die Diskussion ist geschlossen.