Mehr Freiheit für Bauherren
Ändert Petersdorf Festsetzungen beim umstrittenen Bebauungsplan am Weiglberg?
Petersdorf In Todtenweis wurde vor einer Woche ein Bebauungsplan beschlossen, der nahezu keinerlei Einschränkungen vorsieht (wir berichteten). Macht dieses Beispiel Schule? „Das ist jetzt bei fast jeder Gemeinde so, dass sie Bebauungspläne ohne Festsetzungen machen“, berichtete Architekt Paul Kienberger in der Sitzung des Petersdorfer Gemeinderats.
Es ging um das Baugebiet am Weiglberg in Petersdorf, wo erst nach langen Diskussionen Baurecht geschaffen wurde (wir berichteten mehrmals). Seit mehreren Jahren besteht Baurecht für 15 Plätze, doch der Absatz ist nur sehr schleppend. In der Zwischenzeit schaltete ein betroffener Landwirt ein Gericht ein. Dieser Rechtsstreit, den die Kommune für sich entschied, habe dazu geführt, dass einige Interessenten absprangen. Das teilte Bürgermeister Johann Settele mit.
Immer mehr Anträge auf Befreiung vom Plan
Nun muss sich der Gemeinderat des Öfteren mit Anträgen auf Befreiungen von den Festsetzungen befassen. Das führt zu der Überlegung, den Bebauungsplan so abzuändern, dass die Bauherren künftig weitgehend freie Hand haben. Richard Brandner meinte: „Das Bauen ist im Wandel.“ Nicht nur Stephan End wehrte sich entschieden gegen ein Blechdach auf einer Garage, der daraus resultierende Lärm würde die Nachbarn bei Regen enorm stören. Peter Brandner plädierte dafür, keine grundsätzlichen Änderungen vorzunehmen. Es habe sehr lange gedauert, bis man am Weiglberg Baurecht erreicht habe.
Laut Settele hat die Gemeinde mittlerweile vier Bauplätze verkauft: „Der fünfte steht an.“ Vielleicht sei zu viel reingeschrieben worden in den Bebauungsplan, meinte der Bürgermeister. Heute habe man es oft mit Fertighäusern zu tun. Bei einer Zufahrt über den Froschanger kann eine Doppelgarage mit einer Breite und einer Länge von jeweils sieben Metern errichtet werden. Und am Weiherweg 11, ebenfalls am Weiglberg am südlichen Ortsrand gelegen, darf ein Einfamilienhaus mit Garage erbaut werden. In beiden Fällen waren Befreiungen erforderlich, das führte jeweils zu Gegenstimmen. (jeb)
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