Österreicherin kassiert gleich doppelt
Frau bezieht gleichzeitig Pension aus der Heimat und Arbeitslosengeld in Deutschland.
Jahrelang lebte eine Österreicherin im Landkreis Aichach-Friedberg und kassierte Alterspension aus ihrem Heimatland. Ohne das der Arbeitsagentur Aichach mitzuteilen, bezog sie mehrere Monate gleichzeitig Arbeitslosengeld. Weil das in Deutschland nicht erlaubt ist, musste sich die Frau gestern vor dem Aichacher Amtsgericht wegen Betruges verantworten.
Im Fokus der Verhandlung stand die Frage, warum die 66-Jährige ihre österreichische Alterspension nicht in ihrem Antrag für Arbeitslosengeld angegeben hatte. Die Frau sagte aus, die nötige Passage auf einem Merkblatt nicht richtig verstanden zu haben: „Ich habe nicht gedacht, dass meine österreichische Pension eine Rolle spielt.“ Richter Axel Hellriegel zeigte für diese Aussage nur wenig Verständnis: „Wenn ich Sozialleistungen beantrage, dann gebe ich doch alles an!“ Laut eigener Aussage dachte die Angeklagte, dass ihr deutsches Vermögen nichts mit dem österreichischen zu tun habe, und verschwieg deshalb ihre monatliche Alterspension von rund 430 Euro. Bis die Arbeitsagentur darauf aufmerksam wurde, überwies die Behörde der Österreicherin Sozialleistungen. Insgesamt rund 3000 Euro, sagte ein Sachbearbeiter vor Gericht aus. Nach Ansicht des Verteidigers, der auch Ehemann der Angeklagten ist, gebe es für solche Fälle bislang keine Regelung im Sozialgesetz. Der Vorwurf des Betruges sei daher falsch.
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