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  3. Gemeinderat: Auch die Kleinen müssen pünktlich sein

Gemeinderat
31.07.2014

Auch die Kleinen müssen pünktlich sein

Hereinspaziert: Die Kleinen sollen pünktlich in den Kindergarten gebracht und abgeholt werden. Damit das funktioniert, gibt es in Biberbach sogar die Vorschrift, dass Mädchen und Buben wegen häufiger Unpünktlichkeit aus der Kindertagesstätte ausgeschlossen werden können.

Gremium diskutiert über die Vorschriften für den Kindergarten und hält an einer strengen Regelung fest. Diese besagt: Wer zu oft zu spät kommt, kann ausgeschlossen werden

Es war kein Kinderspiel. Der Marktgemeinderat Biberbach diskutierte in seiner jüngsten Sitzung über die Regelungen und Vorschriften für die gemeindliche Kindertagesstätte. Rund um diese Satzung gab es unterschiedliche Meinungen und auch einige Diskussionen.

Sabine Duttler (UFB) war auf eine Regelung gestoßen, die ihr überhaupt nicht gefiel. Diese besagt, dass Kinder aus der Tagesstätte ausgeschlossen werden können, wenn die Mädchen oder Buben ständig zu spät gebracht oder abgeholt werden. Das sei viel zu restriktiv, eine solche Regelung gebe es in anderen Betreuungseinrichtungen nicht, so Duttler. Sie regte an, diese Vorschrift abzumildern und den Zusatz „wegen wiederholter unentschuldigter Unpünktlichkeit“ aufzunehmen. Doch mit diesem Vorschlag kam sie nicht durch. Mit einer knappen Mehrheit von 9:8 Stimmen beschloss das Gremium, die bisherige, strengere Formulierung der Verwaltung unverändert zu belassen.

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