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  3. Gemeinderat: Ein neuer See für die Fischer

Gemeinderat
23.07.2015

Ein neuer See für die Fischer

Die Fischer haben es satt: Lastwagen auf der B2 im Sekundentakt, polternde Güterzüge und Schwerindustrie im Rücken: erholsame Freizeitgestaltung sieht anders aus.
Foto: Sonja Diller

Der Verein aus Eisenbrechtshofen ist mit seinem Gewässer nicht mehr glücklich. Nun bietet Stahlwerksbetreiber Max Aicher eine Fläche zum Tausch an und will dafür einen neuen See ausbaggern lassen

Idyllisch ist es schon lange nicht mehr bei den von der Gemeinde gepachteten Weihern des Eisenbrechtshofer Fischereivereins. Eingeklemmt zwischen Stahlwerk, Bundesstraße und Bahnlinie macht das Angeln keinen Spaß mehr, sind sich die Petrijünger einig und stimmten bei der jüngsten Jahreshauptversammlung für einen Umzug. Stahlwerksbetreiber Max Aicher wollte die Weiherflächen schon lange haben und bot an, für die Fischer einen neuen See anzulegen. Ob der für das Vorhaben nötige Flächentausch für die Gemeinde Biberbach in Frage kommt, beriet der Gemeinderat in jüngster Sitzung.

Erste Pläne für die Anlage eines Baggersees stellte der von der Max-Aicher-Gruppe beauftragte Werner Dehm dem Rat vor. Fast in Rufweite der jetzigen Weiher und in Sichtweite des Biberbacher Ortsteils Zollsiedlung könnte westlich des Erlinger Weges eine große, rechteckige Wasserfläche mit bis zu sechs Metern Tiefe und mehreren Flachwasserzonen entstehen. Den Aushub möchte man gerne direkt für die Verfüllung der alten Weiher verwenden, ob das aber vom Ablauf her so einfach geht, ist nur eine von vielen noch ungeklärten Fragen. Nur völlig unbelastetes Material und keinesfalls Elektroofenschlacke käme dafür in Frage. Das werde nicht nur von den Genehmigungsbehörden, sondern auch seitens der Gemeinde sicher gestellt werden, sollten die Pläne zur Umsetzung kommen, bekräftigte Bürgermeister Wolfgang Jarasch. Amtliche Vorschriften, aber auch die Nähe zum Trinkwasserbrunnen der Nachbargemeinde Meitingen ließen gar keine andere Regelung zu. Auch bauliche Maßnahmen auf dem Areal kämen für die Gemeinde, die weiterhin die Planungshoheit für das Gebiet habe, nicht in Frage.

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