Freiheitsberaubung und versuchte Nötigung: Gericht spricht mildes Urteil
Eine Frau folgt ihrem Ex-Freund in dessen Wohnung. Dort bedroht der 32-Jährige sie. Danach führen beide eine weiterhin eine sexuelle Affäre. Jetzt wurde der Mann verurteilt.
Shkodran P. (Name geändert) lauscht der Urteilsverkündung mit gesenktem Kopf. Ganz so, als wäre das, was er gerade hören muss, für ihn ein Debakel, das er kaum ertragen kann. Die Reaktion überrascht, denn das Gegenteil ist der Fall: Die 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Roland Christiani fällt ein vergleichsweise mildes Urteil. Ein Jahr Haft auf Bewährung heißt es für den Angeklagten.
Es hätte für den 32-Jährigen schlimmer kommen können. Angeklagt hatte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Geiselnahme, ein Verbrechen, auf das eine Mindeststrafe von fünf Jahren steht. Shkodran P. sollte laut Anklage im Sommer 2013 den Plan gefasst haben, mit seiner Ex-Freundin wieder zusammenzukommen.
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