Gutachten zum Begehren
Grüne: Fragestellung ist unzulässig
Die Frage im laufenden Bürgerbegehren zur geplanten Fusion der Energiesparte der Stadtwerke Augsburg mit Erdgas Schwaben ist rechtlich unzulässig. Zu dieser allerdings keineswegs verbindlichen Einschätzung kommt ein Gutachter, den die Grünen eigens eingeschaltet hatten. Die Bewertung wurde gestern Abend dem engsten Führungskreis der Grünen mitgeteilt. Die Grünen werden nun intern abstimmen, wie sie weiterfahren wollen. Denkbar ist, dass sich die Partei für ein Ratsbegehren stark macht. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens sehen die Fragestellung als juristisch unbedenklich. Oberbürgermeister Kurt Gribl (CSU) hält sie aus juristischen Überlegungen für unzulässig. Die Frage lautet: „„Sind Sie dafür, dass die Stadtwerke Holding GmbH und ihre Töchter Energie GmbH, Wasser GmbH, Verkehrs GmbH und Netze Augsburg GmbH in vollständigem Eigentum der Stadt Augsburg bleiben und jegliche Fusion mit anderen Unternehmen unterbleibt?“ (möh)
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