Im Supermarkt ausgerutscht - kein Schmerzensgeld
In einem Augsburger Supermarkt ist ein Mann in einer Lache aus Öl ausgerutscht und wollte für die dabei erlittene Knieverletzung vom Betreiber 3500 Euro Schmerzensgeld.
Das Amtsgericht Augsburg hat seine Klage aber abgewiesen und kein schuldhaftes Verhalten erkennen können. Zwar müsse derjenige, der eine Gefahrenlage schaffe, alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen treffen, um einen Schaden für andere zu verhindern, betonte das Gericht in seinem am Dienstag bekanntgegebenen Urteil (Az: 74 C 831/16). Aber eine Verkehrssicherung, die jeden Schaden ausschließe, sei im praktischen Leben nicht möglich.
Zwei Verkäuferinnen hatten auf die Öllache Salz gestreut und ein gelbes Warnschild mit der Aufschrift "Vorsicht Rutschgefahr" aufgestellt. Damit war nach Ansicht des Gerichts die Gefahrenstelle ausreichend abgesichert. Und vom Kunden eines Supermarktes könne durchaus erwartet werden, dass er Warnschilder erkenne und entsprechend aufmerksam sei. Das Urteil ist rechtskräftig. dpa
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