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Iraker muss für verbotenen Toilettengang 100 Euro zahlen
![Elf Minuten - so lange dauerte der besuch eines Irakers auf einem Klo einer Moschee im Augsburger Domviertel. Elf Minuten mit Konsequenzen. Symbolbild Elf Minuten - so lange dauerte der besuch eines Irakers auf einem Klo einer Moschee im Augsburger Domviertel. Elf Minuten mit Konsequenzen. Symbolbild](https://www.augsburger-allgemeine.de/resources/1715674498059-1/ver1-0/img/placeholder/16x9.png)
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Ein Iraker, dessen Name auf der internationalen Terrorliste steht, ging aufgrund seines Bedürfnisses nicht den verabredeten Weg. Das kostet ihn 100 Euro.
Mazen S. ist inzwischen ein freier Mann, kann aber nicht in seine Heimat abgeschoben werden, weil ihm dort die Folter droht. Als geduldeter Ausländer lebt er in einem Asylbewerberheim im Bayerischen Wald. Offenbar wird der Iraker aber immer noch auf Schritt und Tritt überwacht. Diese Vermutung legt ein skurriler Bußgeldprozess nahe, bei dem es um den genau elf Minuten dauernden Besuch der Toilette einer Moschee im Augsburger Domviertel ging.
Im Dezember 2004 hatten Anti-Terror-Einheiten die Wohnung von Mazen S. gestürmt und ihn verhaftet. Das Oberlandesgericht Stuttgart verurteilte ihn später nach 142 Verhandlungstagen wegen „Verabredung zu einem Verbrechen“ und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation zu siebeneinhalb Jahren Haft, die er bis auf den letzten Tag absaß. Seit 2005 steht sein Name auf der Terrorliste der Vereinten Nationen. Der Iraker unterliegt zahlreichen Beschränkungen, muss jeden Geldtransfer der Bundesbank melden, darf weder Handy noch Computer besitzen und muss sich jeden Aufenthalt außerhalb eines beschränkten Gebiets im Bayerischen Wald genehmigen lassen.
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