Kind verletzt sich an Granitstein
In Göggingen hat sich ein Kind an einem Granitstein in der Straße verletzt. Die Stadt beharrt trotzdem auf die Verkehrsberuhigung aus Granit.
Im Neubaugebiet südlich der Friedrich-Ebert-Straße hat ein Kind Gesichtsverletzungen erlitten, nachdem es auf einen der umstrittenen Granitquader zur Verkehrsberuhigung gestürzt war. Anwohner warnen seit Langem vor den scharfkantigen Sitzsteinen, die Stadt will an den Hindernissen festhalten.
Mit dem Rad gegen den Stein
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Nicht nur daß Autofahrer, insbesondere LKW- und Busfahrer in Augsburg immer mehr durch irrsinnige Blockaden oder Straßeninseln behindert werden - sie sind auch eine Unfallgefahr. PKW-Fahrer dürften schon seit Jahren die aktuelle Stadtregierung nicht mehr wählen.
Dieser Artikel wirft viele Fragen auf. Kann sich die Stadtverwaltung, die die verkehrsberuhigte Zone ja genehmigt haben muss, wirklich auf eine gängige Stadtmöblierung rausreden und die Sache einem Investor überlassen? Wie steht es mit ihrer Verkehrssicherungspflicht? Kann sie diese einfach abtreten?
Ist es tatsächlich richtig, dass diese Hindernisse keiner Absicherung bedürfen, weil in der Zone nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf? Wieder steht die Verkehrssicherungspflicht im Raum die nach § 823 Abs. 1 BGB, dem Geschädigten einen Schadensersatzanspruch zuerkennt.
Auch wenn nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, können durch schlecht sichtbare scharfkantige Hindernisse schlimme Schäden an Fahrzeugen entstehen und erst recht an Kinderkörpern. Bei denen braucht es nicht mal eine Geschwindigkeit - es genügt, dass vllt. mal ein Dreirad mit Kind drauf umkippt.
Und damit wären wir bei der Ungeheuerlichkeit der Art der Straßenverengung und der Ansage von Baureferent Merkle. Da verletzt sich ein Kind an diesem Granitblock erheblich, ggf. hat nur sein (danach zerstörter) Helm, eine schlimme Hirnverletzung oder gar seinen Tod verhindert und Herrn Merkle fällt nichts anderes dazu ein, als dass das alles seine gute Ordnung habe.
In jedem Kindergarten ist es verbindliche Vorschrift, dass Sorge dafür zu tragen ist, dass sich Kinder nicht verletzen können. Heizkörper sind zu verkleiden, Ecken abzurunden. Und in eine Spielstraße - also einen öffentlichen Kindergarten setzt man so einen gefährlichen Gegenstand.
Es ist kaum zu glauben.
Als Eltern von Niclas würde ich auf jeden Fall Strafanzeige stellen. Schon um mal zu klären, ob das alles so rechtens ist, was die Stadt da veranstaltet.
Ne gute Ansichtssache, doch ist es wahrscheinlich in der 30ger Zone passiert.
Die schweren Granitsteine sind nicht nur als Sitzgelegenheiten da, sondern wahrscheinlich auch zum Schutz für Fußgänger,.
Vorallem fahrt jeder in einer 30ger Zone Vorschriftsmäßig?
Unkontrollierbare Ereignisse sind auch hier nicht auszuschließen (bsp. Glatteis)
Freundliche Grüße
Ich weiß nicht genau wo der Unfall passierte, aber jedenfalls stehen derartige Granitblöcke in dem Baugebiet südlich der Friedrich-Ebert-Straße AUCH in verkehrsberuhigten Bereichen beschildert mit Zeichen 325.1