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Augsburg
19.04.2013

Leinenpflicht nur für Kampfhunde

Die Stadt Augsburg erneuert ihre Verordnung, dass Kampfhunde angeleint sein müssen.
Foto: dpa

Die Stadt Augsburg erneuert ihre Verordnung, dass Kampfhunde angeleint sein müssen. Doch auch andere Rassen können Probleme machen.

Es war nachts um elf, als Agnes Ginbold-Büch mit ihrem Mann Lothar Büch auf der Leitershofer Straße nach Hause radelte. Plötzlich rannte ein Schäferhund von der anderen Straßenseite auf das Ehepaar zu, sprang die Frau an und biss sie in den Oberschenkel. Sie hat seit dem Angriff, der eine Woche zurückliegt, eine tiefe Fleischwunde, die in der Notaufnahme behandelt werden musste. Die 67-Jährige kann sich seitdem nur auf Krücken bewegen. Die Hundehalterin, eine junge Frau, war entsetzt, berichtet das Ehepaar Büch. Der Hund sei immer brav gewesen, habe sie gesagt. Büchs glauben: „Gäbe es in Augsburg Leinenzwang, wäre das nicht passiert.“

Generelle Leinenpflicht, teils auch Maulkorbzwang, herrscht in Augsburg nur für Kampfhunde. Eine entsprechende Verordnung hat der Allgemeine Ausschuss für Sicherheit und Ordnung des Stadtrates diese Woche in leicht geänderter Form neu erlassen.

Zehnmal so viel Hundesteuer

Von den über 8000 angemeldeten Hunden in der Stadt ist keiner Kampfhund der Kategorie 1; maßgeblich für die Einordnung sind Rasse bzw. Ausbildung, die zu gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit führen können. Halter brauchen eine Erlaubnis und müssen zehnmal so viel Hundesteuer zahlen wie Herrchens „normaler“ Zamperl, nämlich 840 Euro im Jahr.

Es ist nicht so, dass Vorfälle mit Kampfhunden sich in Augsburg häufen, doch sie sorgen immer wieder mal für Schlagzeilen. Vergangenes Jahr biss zum Beispiel ein Bullterrier einen kleinen Chihuahua tot. Der Besitzer konnte das Tier, das ihm weggelaufen war, nicht mehr bändigen. 2011 griff ein nicht angeleinter American Staffordshire-Terrier in einem Treppenhaus einen 23-Jährigen an, als dieser sich zum Schuheausziehen bückte. Er warf den jungen Mann um, setzte sich auf dessen Brust und biss zu. Nur die dicke Daunenjacke des Opfers verhinderte Schlimmeres.

Nach Aussage von Ordnungsreferent Volker Ullrich kann auch für Nicht-Kampfhunde, wenn sie „unangenehm auffallen“, eine sogenannte Einzelfallanordnung getroffen werden. Dann müssen sie an die Leine, einen Maulkorb tragen oder in den Zwinger. Etwa 15 Mal jährlich kommt es dazu.

Absage an generelle Leinenpflicht

Das Ehepaar Büch hat nach dem Angriff in Pfersee Anzeige bei der Polizei gestellt. Das ist nach Ansicht Ullrichs ein richtiger Schritt, denn für derartige Anordnungen müsse belegt werden, dass ein Tier gefährlich ist. „Die Relevanz muss gegeben sein.“ Einer generellen Leinenpflicht für das gesamte Stadtgebiet erteilt der CSU-Politiker eine Absage: „Sie ist rechtlich nicht möglich, weil sie mit dem Tierschutz kollidiert.“ Hunde brauchen freien Auslauf. Auch halte sich die Problematik in Grenzen; eine Statistik über Hundebisse gibt es allerdings nicht. Ullrich appelliert außerdem an das Verantwortungsbewusstsein der Hundebesitzer.

Allerdings bestehen in bestimmten Bereichen durchaus Einschränkungen. So dürfen Hunde prinzipiell nicht auf Kinderspielplätze; Leinenpflicht gilt laut Ullrich zum Beispiel in einigen Grünanlagen, am Kuhsee, Autobahnsee, manchen Ecken des Siebentischparks und am Ufer des Hettenbachs.

In München ist die Regelung ähnlich. Kampfhunde müssen an die Leine. Alle anderen dürfen frei herumlaufen, außer auf Spiel- und Liegewiesen sowie in Naturschutzgebieten.

Das Ehepaar Büch, das auf dem Sheridan-Gelände wohnt, schlägt vor, dass die Stadt auch dort Leinenzwang verhängt. Im Park dort spielen viele Kinder – und viele Hunde haben dort ihren Auslauf. „Keiner weiß, was die Tiere machen“, sagt Lothar Büch – nach der Attacke umso besorgter.

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