Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Wirtschaft
  4. Zuverdienst: Nebenjob: So wird aus mehr Arbeit auch mehr Geld

Zuverdienst
ANZEIGE

Nebenjob: So wird aus mehr Arbeit auch mehr Geld

Die Zahl der Berufstätigen mit mehreren Jobs hat sich seit 2003 mehr als verdoppelt.
3 Bilder
Die Zahl der Berufstätigen mit mehreren Jobs hat sich seit 2003 mehr als verdoppelt.
Foto:  Oliver Berg/dpa/dpa

Das Einkommen reicht nicht, der Hauptjob ist zu langweilig: Immer mehr Arbeitnehmer suchen sich eine zweite Beschäftigung - aus ganz verschiedenen Gründen. Damit es mit dem Zweitjob klappt, müssen sie allerdings nicht nur eine passende Stelle finden.

Kathrin Fischeidl ist 26, hat ein Studium absolviert, zwei Abschlüsse und drei Jobs. Fischeidl ist nicht die einzige Berufstätige, die mehr als einen Job hat.

Einmal in der Woche arbeitet die Kunsthistorikerin im Minijob bei einem Auktionshaus und an drei weiteren Tagen in der IT-Abteilung eines Museums. Zusätzlich macht sie über die Volkshochschule Nachmittagsbetreuung für Grundschüler.

Ende 2016 zählte die Bundesagentur für Arbeit 3,2 Millionen Mehrfachbeschäftigte. Nach Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat sich ihre Zahl seit 2003 mehr als verdoppelt. Die meisten kombinieren eine sozialversicherungspflichtige Hauptbeschäftigung mit einem Minijob.

Steuerfrei

"Minijobs gibt es meist bei Tätigkeiten, wo man Arbeitsspitzen hat", erklärt Wolfgang Buschfort, Pressesprecher der Minijob-Zentrale. Das ist zum Beispiel in der Gastronomie und im Einzelhandel der Fall, wo in der Hochsaison mehr Arbeit anfällt als im Rest des Jahres. "Für die meisten ist das keine Lebensperspektive. Die wollen sich über einen bestimmten Zeitraum ein bisschen was dazu verdienen", sagt Buschfort.

Eine geringfügige Beschäftigung hat den Vorteil, dass sie als Zweitjob neben einer regulären Stelle steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Auch von der Rentenversicherungspflicht können Minijobber sich befreien lassen - und kommen trotz dieser Vergünstigungen in den Genuss von Urlaubsanspruch oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Bedingung dafür ist, dass der Zuverdienst die Grenze von insgesamt 450 Euro nicht überschreitet, auch wenn man mehrere Minijobs gleichzeitig hat. Außerdem ist zusätzlich zur Hauptbeschäftigung nur ein Minijob abgabenfrei.

Auch kurzfristige Beschäftigungen, die nicht länger als drei Monate oder 70 Arbeitstage dauern, sind für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Allerdings kann Lohnsteuer fällig werden, wenn diese nicht vom Arbeitgeber pauschal abgeführt wird. "Wenn die Haupttätigkeit mit der Steuerklasse I abgerechnet wird, fällt die zweite Beschäftigung automatisch in die Steuerklasse VI", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Das heißt konkret, dass zunächst einmal relativ viel Lohnsteuer abgezogen wird - die man sich dann zum Teil über die Steuererklärung zurückholen kann.

Arbeitgeber ansprechen

Ob man überhaupt eine zweite Arbeit ausüben darf, hängt vom Arbeitgeber ab. "Arbeitsrechtlich gesehen darf man einen Nebenjob haben, sofern er nicht den Interessen des Arbeitgebers entgegensteht", sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht. In den meisten Arbeitsverträgen gebe es entsprechende Passagen, die eine weitere Beschäftigung nach Absprache erlauben. Verbieten kann der Chef zum Beispiel einen Zweitjob bei der Konkurrenz oder Tätigkeiten, die auf Kosten der Leistung seiner Angestellten gehen.

Wieviel man nebenbei arbeiten darf, hängt von der Stundenzahl ab. Die wird bei mehreren abhängigen, also nicht selbstständigen Beschäftigungsverhältnissen zusammengerechnet: Mehr als 48 Stunden pro Woche dürfen es nicht sein. "Wenn man nebenher selbstständig beschäftigt ist, ist das Arbeitszeitgesetz dagegen kein Thema", erklärt Oberthür.

Problematisch wird es dann höchstens, wenn die Arbeitszeit sich überschneidet. "Normalerweise gibt der Arbeitgeber die Arbeitszeiten vor", sagt Oberthür. Zwar müssen Angestellte die Möglichkeit haben, ihren privaten Interessen nachzugehen. Ob eine weitere Beschäftigung als privates Interesse gewertet wird, ist aber fraglich.

Studie des IAB zu Mehrfachbeschäftigung in Deutschland

Formular zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Die Zott Genusswelt in Asbach-Bäumenheim bietet bis zum 18. Mai italienische Köstlichkeiten an.
Anzeige

Italienischer Hochgenuss in der Zott Genusswelt

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren