Prozess: Zu jung für einen Wachhund
Im Umgang mit den Vierbeinern kann viel falsch machen – und sogar vor Gericht landen, wie ein Fall am Amtsgericht Augsburg beweist.
In Deutschland gibt es über acht Millionen Hunde aller Rassen und Größen – vom niedlichen kleinen Zwergspitz bis zum wuchtigen Bernhardiner. Die einen verhätscheln ihren Vierbeiner, für andere wiederum ist der Hund nur ein Nutztier, für den man keine allzu großen Gefühle hegt. Weil man für die Hundehaltung keine besondere Befähigung nachweisen muss, hat der Gesetzgeber neben dem Tierschutzgesetz sogar eine eigene Hundeverordnung erlassen, in der der Umgang mit den vierbeinigen Freunden geregelt ist – vom Füttern bis zum Verbot, Hunde mit amputierten Körperteilen auszustellen. Ein Hundehalter muss nun ein Bußgeld von 200 Euro bezahlen, weil er einen noch zu jungen Vierbeiner dauerhaft im Freien angeleint hat.
Der zehn Monate alte anatolische Hirtenhund war offenbar als Wachhund vor einem Haus in einem Industriegebiet eingesetzt.
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