Stalker verschwindet mit Sohn nach Bulgarien
Ein 38-Jähriger will nach eigenen Worten um seine Familie kämpfen. Das bringt ihn in Untersuchungshaft und vor Gericht. Er hatte seiner Ex-Partnerin lange nachgestellt.
Wie weit darf ein Vater gehen, der mit der Trennung von Frau und Kind nicht einverstanden ist? Vor dieser Frage stand jetzt das Amtsgericht Augsburg, das den 38-jährigen Angeklagten wegen „Entziehung Minderjähriger“ und anderer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilte, ausgesetzt zur Bewährung. Der Mann hatte den gemeinsamen zehnjährigen Sohn heimlich und gegen den Willen der Mutter in die Heimat nach Bulgarien mitgenommen.
Elf Jahre lebten der Angeklagte und seine ebenfalls aus Bulgarien stammende Partnerin in einer eheähnlichen Beziehung zusammen. Sie haben einen gemeinsamen Sohn. Dann kommt es 2015 zur Trennung. Das Familiengericht spricht der Mutter das Sorgerecht für den Sohn zu. Der Vater, der seine Partnerin nach eigenen Worten nach wie vor liebt, will um die Beziehung und den Sohn kämpfen.
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