Wenn der Unfall-Verursacher einen falschen Namen nennt
Eine Autofahrerin nannte nach einem Zusammenstoß einem Radfahrer nicht ihre eigenen Personalien. Nun musste sie sich vor Gericht wegen Fahrerflucht verantworten.
Nahezu täglich sucht die Polizei in Augsburg nach Autofahrern, die ein parkendes Fahrzeug angefahren, sich dann aber aus dem Staube gemacht haben. Und wenn es doch einmal Zeugen gibt? Eine Autofahrerin ist da auf eine schlechte Idee gekommen. Sie gab falsche Personalien an. Doch das dicke Ende blieb nicht aus. Ein Gericht hat sie jetzt zu einer Geldstrafe von 3.400 Euro verurteilt und überdies ein dreimonatiges Fahrverbot verhängt.
Nach Unfall: Autofahrerin bittet darum, keine Polizei zu rufen
Es war ein Nachmittag im August. Die 50-Jährige hatte es eilig, musste zur Arbeit. Der Unfall passierte, als sie aus einer Seitenstraße in Lechhausen abbog. Sie übersah dabei einen auf dem Fahrradweg geradeaus fahrenden Mann, der mit seiner Freundin von einem Radlausflug kam. Der 46-Jährige hatte großes Glück. Denn trotz seines spektakulären Flugs über die Motorhaube zog er sich beim Aufprall auf dem Boden nur Prellungen und Hautabschürfungen zu. Sein Fahrrad sah schlimmer aus.
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