Wieder auffällig geworden: Islam-Konvertit soll ins Gefängnis
Wegen Volksverhetzung wurde ein 29-Jähriger zu einem Jahr Haft verurteilt. Weil er erneut auffällig geworden ist, gibt es keine Bewährung.
Wer die Bevölkerung in abwertender und trennender Weise in Gut und Böse einteilt und dabei Menschen als „unterwertig“ diffamiert, macht sich der Volksverhetzung schuldig. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht gestern einen zum Islam konvertierten Augsburger zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt.
Der 29-Jährige hatte im Jahr 2011 CDs mit Propagandavideos, die er teils selbst herstellte, in die Briefkästen mehrerer ihm unbekannter Bürger geworfen. Richter Christoph Dössinger gab dem Angeklagten im Urteil keine Bewährung, weil er bereits in der Vergangenheit auch wegen Gewaltdelikten verurteilt worden war. Der Fall hatte für Schlagzeilen gesorgt, weil bei der Hochzeit des Konvertiten in Berlin mit einer deutschen Frau nach islamischen Ritus der Rapper „Deso Dogg“, alias Denis Cuspert, als Trauzeuge fungierte, der inzwischen angeblich in Syrien für die Terrormiliz IS (Islamischer Staat) kämpft.
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