Wird das Wohnen für die Mieter hier unbezahlbar?
Ein Fall in Lechhausen zeigt, was mit Sozialwohnungen passiert, die privatisiert werden. Wieso die Miete trotz Preisbremse um 45 Prozent steigen darf.
Sie sitzen gemeinsam im Wohnzimmer und beratschlagen, wie es weitergehen soll. Da ist Heinz F*., der seit rund fünf Jahrzehnten in dem Mietshaus in der Euler-Chelpin-Straße in Lechhausen lebt. Mit seiner Frau bewohnt er eine Vier- Zimmer-Wohnung. Das Haus aus den 1960er Jahren ist längst nicht mehr auf dem neuesten Stand. Aber er habe sich hier immer wohl gefühlt, sagt Günter B. Doch jetzt überlegt er, wegzuziehen. Das Haus soll saniert und modernisiert werden. Bis vor Kurzem hat er noch günstige 524,88 Euro Kaltmiete gezahlt. Nach der Sanierung werden es voraussichtlich 758 Euro pro Monat sein. Das entspricht einer Mieterhöhung von enormen 45 Prozent.
Sorge vor Ärger
So wie Heinz F. geht es auch den anderen Bewohnern, die hier zusammensitzen. Eine Rentnerin zahlt für ihr Ein-Zimmer-Apartment bisher insgesamt 345 Euro. Nach der Sanierung werden es fast 500 Euro sein, erzählt sie. Ihr Budget reicht nicht aus, um jeden Monat rund 150 Euro mehr als bisher aufzubringen. Wenn es so kommt, werde sie sich etwas Neues suchen müssen, sagt die Frau. Sie macht sich Sorgen. Sie weiß, dass es nicht einfach ist, auf dem leer gefegten Wohnungsmarkt etwas für sie Bezahlbares zu bekommen. Eine Rentnerin, 78 Jahre alt, an Krebs erkrankt, soll künftig 200 Euro mehr monatlich an den Hausbesitzer überweisen. Auch sie wird wohl nicht hier bleiben können.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das Gesetz lässt es zu, dass der Hausbesitzer bis zu elf Prozent der Baukosten auf die Jahresmiete draufschlagen darf. Dass heißt, es wird für die Mieter umso teuerer, je umfangreicher modernisiert wird.
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Es wird auch für den Eigentümer umso teuerer, je umfangreicher modernisiert wird...
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Ärgerlich für die Mieter ist jedoch: Da das Haus auch eine Wärmedämmung bekommt, sind die Möglichkeiten begrenzt, bei Lärm, Schmutz und anderen Unannehmlichkeiten die Miete zu mindern. Bei einer energetischen Sanierung verbietet das Gesetz drei Monate lang Mietminderungen.
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Dieser Staat muss sich endlich zwischen grünen Eitelkeiten und der Freiheit der Menschen entscheiden. Von mir aus kann jeder soviel dämmen wie er will bzw. als Mieter ein entsprechendes Gebäude wählen; aber bitte hinterher nicht wegen hoher Energiekosten jammern!
Das Gesetz lässt es zu, dass der Hausbesitzer bis zu elf Prozent der Baukosten auf die Jahresmiete draufschlagen darf. Dass heißt, es wird für die Mieter umso teuerer, je umfangreicher modernisiert wird.
Also in spätestens 9 Jahren haben die Mieter die sog. energ. Sanierung bezahlt. Die Miete wird auch dann nicht gemindert. Hinzu kommt, dass die ganze Dämmerei zu recht sehr umstritten und der Einsparungseffekt deutlich niedriger als erwartet ist. Von Schimmelproblemen gar nicht zu reden.
Also in spätestens 9 Jahren haben die Mieter die sog. energ. Sanierung bezahlt.
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So einfach ist es nicht; den eigenen Anteil des Vermieters darf man nicht vergessen.
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https://de.wikipedia.org/wiki/Modernisierungsumlage
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Kosten für Instandhaltung und Instandsetzung dürfen nicht umgelegt werden. Soweit die Modernisierung auch solche Maßnahmen umfasst, sind die darauf entfallenden Kosten von den Gesamtkosten abzuziehen. Beispiel: Anstelle völlig schadhafter einfacher Fenster baut der Vermieter Doppelfenster ein. Er darf dann nur die Kostendifferenz zwischen Einfach- und Doppelverglasung umlegen. Denn die Reparaturkosten muss der Vermieter nach dem Gesetz selbst tragen.
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Und irgenwann müssen dann die Fenster der Doppelvarglasung als Instandhaltung durch den Vermieter gewechselt werden. Wovon soll er das bezahlen - darum läuft die höhere Miete weiter - weil auch der höhere Wohnstandard weiter läuft. Man kann diskutieren, ob das auch mit 8 oder 9% Umlage zu machen ist.
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