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02.03.2010

Kein Urteil nach Amok-Gerücht

Die Amok-Gerüchte an einer Augsburger Hauptschule haben kein juristisches Nachspiel mehr. Das Verfahren gegen drei Neuntklässler, die einen ungeliebten Schulkameraden zu Unrecht als Amokläufer verdächtigt haben sollen, wurde gestern eingestellt. Vor dem Amtsgericht ließ sich nicht mehr klären, wie die Gerüchte in die Welt kamen.

Die Staatsanwaltschaft warf den drei Buben im Alter von 15 und 16 Jahren vor, sie hätten im Herbst 2009 mit böser Absicht das Gerücht verbreitet, ihr Schulkamerad plane einen Amoklauf. Damit, so die Anklage, hätten sie seinen Rausschmiss provozieren wollen. Die Polizei hatte wegen der Gerüchte die Wohnung durchsucht, in der die Familie des Buben lebt. Ob das Trio wirklich Urheber der Gerüchte war, bleibt nach Ansicht des Gerichts aber ungeklärt. Fest stand nur, dass einer der Drei die Geschichte ausschmückte, in dem er behauptete, er habe eine Todesliste mit Namen von Schülern gesehen. Die drei Neuntklässler haben sich bei ihrem Schulkameraden entschuldigt. Sie müssen zudem ein Gespräch mit einer Sozialpädagogin führen, in dem es um die Entstehung von Gerüchten und um den Schaden gehen soll, den Verdächtigungen anrichten können.

Amok-Gerüchte hat es auch bei der Bereitschaftspolizei in Königsbrunn gegeben. Ein Polizeianwärter (25) war nach einer Beziehungskrise und einem Wutausbruch in den Verdacht geraten, ein möglicher Amokläufer zu sein. Der Fall kam bis vor das Amtsgericht. Doch der 25-Jährige wurde jetzt freigesprochen. Im Prozess ergaben sich keine Anhaltspunkte, dass der Mann eine Amoktat geplant hatte. Auch er war ein Opfer wilder Gerüchte.

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