Mann verklagt seine Retterin
Es sind dramatische Szenen, die sich am Vormittag des 7. Januar 2006 auf dem Königsplatz abspielen. Vor der Filiale einer Bank bricht ein Mann zusammen, er ist bewusstlos. Ein Rettungswagen fährt mit Blaulicht vor. Und eine Ärztin, die zufällig in der Nähe ist, eilt herbei. Die Medizinerin hilft dem Mann nach Kräften. Der Dank: Jetzt, über drei Jahre später, musste sie vor Gericht erscheinen. Der Gerettete will von seiner Helferin Schmerzensgeld.
Der Fall, mit dem sich die vierte Zivilkammer des Augsburger Landgerichts zu befassen hat, sorgt für Aufregung unter Medizinern. Kurt Reising, der Sprecher des ärztlichen Kreisverbands, ist empört. "Das sind Auswüchse in unserer Gesellschaft", schimpft er. "Wenn so etwas zur Regel wird, hilft am Ende keiner mehr". Reising fürchtet Verhältnisse, wie er sie aus den USA kennt. "Dort laufen Ärzte davon, wenn sich ein Notfall ereignet." Aus Angst, danach wegen eines Fehlers vor Gericht zu stehen.
Die Augsburger Ärztin kann allerdings darauf hoffen, dass die Klage abgewiesen wird. Das ließen die Richter unter Vorsitz von Maximilian Hofmeister in der Verhandlung in dieser Woche durchblicken. Sie sehen offenbar keinen Anlass dafür, ausgerechnet die Frau zu verurteilen, die dem heute 52-Jährigen das Leben retten wollte. Ein Gutachter bescheinigte der erfahrenen Klinikärztin zudem, dass sie in der Notlage absolut richtig gehandelt habe.
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