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München
12.11.2018

Altenpfleger begrapscht Frauen: viereinhalb Jahre Haft

Ein Altenpfleger begrapschte in zwei Krankenhäusern vier ältere, wehrlose Frauen. Vor Gericht legt er ein Geständnis ab. Eines der Opfer habe im Sterben gelegen.

Ein Altenpfleger, der in Krankenhäusern vier ältere Frauen begrapscht hat, muss für viereinhalb Jahr ins Gefängnis. Der 38-Jährige sei des sexuellen Übergriffs in vier Fällen schuldig, hieß es am Montag im Urteil des Landgerichts München I. Um seine sexuellen Bedürfnisse zu befriedigen, suche der Angeklagte sich "die ältesten und wehrlosesten Opfer, die man überhaupt in der Bevölkerung finden kann", sagte der Vorsitzende Richter Anton Winkler.  

In der Silversternacht von 2016 auf 2017 hatte der Altenpfleger in einem Krankenhaus zwei Patientinnen im Alter von 75 und 85 Jahren begrapscht. Nach eigenen Angaben hatte er sich danach vor sich selbst geekelt - und dennoch ein gutes halbes Jahr später Mitte August 2017 in einem anderen Hospital erneut zwei Frauen im Alter von 82 und 90 Jahren begrapscht. "Schutzlosere Personen kann man sich gar nicht aussuchen", sagte auch Staatsanwältin Elke Bönisch in ihrem Plädoyer.

Eines der Opfer habe im Sterben gelegen. Bei jungen Frauen habe er keine Chancen gehabt, hatte der Angeklagte sein Verhalten erklärt.

Altenpfleger: 38-Jähriger bereut seine Taten

Dass er wegen erheblichen Alkoholkonsums die teilweise bettlägerigen Frauen in ihren Krankenzimmern begrapscht habe, sah das Gericht als nicht überzeugend an. Er bereue seine Taten zutiefst, sagte der 38-Jährige, bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog. Er werde alles dafür geben, dass so etwas nicht noch einmal passiert. Unter anderem wolle er eine Sexualtherapie machen.

Ein  weitestgehend vollständiges Geständnis sei zugunsten des Verurteilten berücksichtigt worden, betonte das Gericht. Der Altenpfleger nahm das Urteil an, damit ist es rechtskräftig. Es entsprach dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren sowie anschließende Sicherungsverwahrung gefordert. (dpa/lby)

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