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Karlheinz Schreiber
03.09.2010

Anzeige gegen Richter

Wegen Steuerhinterziehung sitzt Karlheinz Schreiber hinter Gittern.
Foto: Fred Schöllhorn

Karlheinz Schreiber, zentrale Figur einer riesigen Schmiergeldaffäre, sorgt auch aus seiner Haftzelle heraus weiter für Wirbel. Nicht nur, weil seine Anwälte in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof das Urteil anfechten. Von Peter Richter

Es war sein bisher letzter Auftritt in der Öffentlichkeit, am 5. Mai, als ihn das Augsburger Landgericht zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilte. Doch Karlheinz Schreiber, zentrale Figur einer riesigen Schmiergeldaffäre, sorgt auch aus seiner Haftzelle heraus weiter für Wirbel.

Nicht nur, weil seine Anwälte in Karlsruhe beim Bundesgerichtshof das Urteil anfechten. Im August hat der mittlerweile 76-Jährige Strafanzeige gegen einen Richter am Landgericht erstattet. Von der Staatsanwaltschaft wird dies bestätigt.

Der frühere Vorsitzende der 10. Strafkammer und heutige Landgerichts-Vizepräsident, Maximilian Hofmeister, soll, so Schreibers Vorwurf, den später von dessen Strafkammer zu zwei Jahren und drei Monaten Haft verurteilten Rüstungsstaatssekretär Holger Pfahls durch die Aussicht auf ein mildes Strafmaß zu einem falschen Geständnis genötigt haben. Pfahls, der im Sommer 2005 in Augsburg vor Gericht stand, hatte zugegeben, von Schreiber mit 3,8 Millionen Mark bestochen worden zu sein.

Offenkundig hat Schreiber, der seit nunmehr einem Jahr in einem Untersuchungsgefängnis in der Augsburger Innenstadt inhaftiert ist, seine Strafanzeige durch keinerlei Hinweise untermauern können. So erklärte Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai jetzt auf Anfrage unserer Zeitung: "Da ist absolut nichts dran." Weder gebe es einen Anfangsverdacht, noch werde ermittelt. Weil die Strafanzeige damit quasi für den Papierkorb ist, kann der 76-Jährige gegen die Entscheidung noch Aufsichtsbeschwerde beim Generalstaatsanwalt einlegen.

Taktisch motiviertes Manöver

Seine Strafanzeige dürfte nicht zuletzt taktisch motiviert sein. Denn noch ist offen, ob es nicht wegen des Vorwurfs der Bestechung gegen Schreiber noch einen Prozess geben wird. Weil die Richter der 9. Strafkammer diesen Anklagepunkt für verjährt erklärten, haben die Augsburger Ankläger den Bundesgerichtshof angerufen.

Bekommen sie dort Recht, könnte es für Schreiber noch länger dauern, bis er aus dem Gefängnis kommt. Da macht es aus seiner Sicht Sinn, die Justiz vorbeugend darauf hinzuweisen, dass der wichtigste Zeuge für die Bestechung gelogen habe. Von Peter Richter

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