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  3. Memmingen: Apotheker fälscht Rezepte und behält trotzdem Zulassung

Memmingen
06.10.2015

Apotheker fälscht Rezepte und behält trotzdem Zulassung

In den Jahren 2010 und 2011 habe ein Apotheker aus Memmingen Rezepte gefälscht. Trotzdem behält er seine Zulassung.
Foto: Alexander Kaya /Symbolbild

Ein Memminger Apotheker hat Rezepte gefälscht. Warum er trotzdem seine Zulassung behalten darf.

Ein Memminger darf, obwohl er wegen Urkundenfälschung vom Amtsgericht Memmingen verurteilt ist, noch bis 2017 seine Apotheke betreiben. Das ist das Ergebnis eines Vergleiches, der vor dem Augsburger Verwaltungsgericht geschlossen wurde. Dem Mann war wegen des Urteils die Approbation entzogen worden. Dagegen hatte der Apotheker in Augsburg geklagt.

Er habe sich schließlich nicht bereichert, lautete die Argumentation. Der Memminger habe in den Jahren 2010 und 2011 Rezepte gefälscht, sagt Katharina Kempf, Sprecherin des Verwaltungsgerichts. Der Hintergrund: Wenn der verschreibende Arzt an einer bestimmten Stelle auf dem Rezept ein Kreuzchen macht, muss genau das angegebene Medikament in der Apotheke ausgegeben werden. Macht der Mediziner das Kreuz nicht, ist der Apotheker angehalten, ein Medikament herauszugeben, das lediglich den gleichen Wirkstoff enthält. Diese sogenannten Generika (Nachahmerpräparate) sind in der Regel billiger, zumal mit den Krankenkassen in diesen Fällen Rabattverträge existieren. Der Apotheker argumentierte aber, er habe das Kreuzchen nur gesetzt, weil er wollte, dass viele seiner oft älteren Kunden ihr gewohntes Medikament bekommen. Einen finanziellen Vorteil habe er dadurch offenbar nicht gehabt, sagt Kempf.

Apotheker 2012 wegen Urkundenfälschung verurteilt

Er wurde aber 2012 trotzdem vom Amtsgericht Memmingen wegen Urkundenfälschung zu einer Geldstrafe in Höhe von 14 400 Euro verurteilt. Die Stadt entzog ihm zwei Jahre später die Erlaubnis, die Apotheke zu betreiben. Vor dem Verwaltungsgericht habe der Mann gesagt, er wolle sein Geschäft aus Altersgründen ohnehin aufgeben, habe aber bislang noch keinen Nachfolger gefunden. Er habe sich zudem nicht bereichert. Das Gericht schlug als Vergleich vor, dem Apotheker die Approbation noch maximal bis Ende 2017 zu lassen.

Bei dem geringsten Verstoß könne die Stadt die Zulassung aber jederzeit einziehen. Diesem Vorschlag folgten beide Parteien, sagt Katharina Kempf. mab

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