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Tanzverbot
08.10.2015

Auch 2015 wieder Tanzverbot an Allerheiligen in Bayern

2015 fällt Allerheiligen auf einen Sonntag. An diesem stillen Tag gilt in Bayern ab 2 Uhr morgens Tanzverbot.
Foto: Ruth Plössel/Archiv

Allerheiligen 2015 fällt auf einen Sonntag. An diesem stillen Tag gilt in Bayern ab 2 Uhr morgens Tanzverbot. Eine Änderung dieser strengen Regelung ist nicht in Sicht.

Tanzverbot an Allerheiligen - in Bayern ist das so und wird wohl auch in Zukunft erst einmal so bleiben. 2015 fällt dieser stille Feiertag auf einen Sonntag. Auswirkungen hat das also vor allem auf die Tanzwütigen, die am Samstagabend zu einer Halloween-Party gehen. Sie dürfen nur bis zum frühen Sonntagmorgen um 2 Uhr feiern. Dann muss Schluss sein.

Wie es der Name schon sagt, wird an Allerheiligen, immer am 1. November, der Heiligen gedacht. Dazu zählen nicht nur die bekannten Märtyrer, sondern auch diejenigen, die nicht offiziell heiliggesprochen wurden und nicht im Kalender der Kirche stehen. Kurz gesagt: An Allerheiligen gedenkt die Katholiken auch der Menschen, von deren Heiligkeit nur Gott weiß.

Entstanden ist Allerheiligen deshalb, weil es zu viele Heilige gab, um jedem einen speziellen Tag zu widmen. Schon im vierten Jahrhundert wurden in der orthodoxen Kirche deshalb Allerheiligenfeste gefeiert. In der westlichen Kirche wurde der Tag - lateinisch heißt er Festum Omnium Sanctorum -  unter Papst Gregor III. (731 bis 741) eingeführt.

Heute ist Allerheiligen ein gesetzlicher Feiertag und zugleich ein so genannter "stiller Tag" mit Tanzverbot. Das entsprechende bayerische Gesetz wurde zuletzt im Juli 2013 überarbeitet. Seitdem darf an stillen Feiertagen bis morgens um 2 Uhr gefeiert werden. Früher musste um 24 Uhr Schluss sein. Das gilt jetzt immer noch und zwar für Karfreitag und Karsamstag. Dann sind Veranstaltungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb verboten.

An Allerheiligen darf dagegen bis 2 Uhr morgens gefeiert werden. Die Halloween-Partys am Samstag können also steigen - müssen aber dann schon am frühen Sonntagmorgen beendet werden. Wer gegen die Regelung verstößt und von kontrollierenden Polizeibeamten ertappt wird, muss mit einem saftigen Bußgeld rechnen.

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Das Tanzverbot an Allerheiligen ist keine bundeseinheitliche Regelung. Nur fünf Bundesländer verbieten an diesem Tag den öffentlichen Spaß, neben Bayern sind das Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Wobei es Nachtschwärmer in Baden-Württemberg künftig einfacher haben werden. Dort kündigte der Innenminister im Sommer 2015 an, das Tanzverbot zu lockern. Künftig sollen Tanzveranstaltungen nur noch am Karfreitag ganztägig verboten sein.

Für das bayerische Innenministerium war das allerdings kein Grund, auch im Freistaat über eine Lockerung nachzudenken. Man sehe keinen Änderungsbedarf, sagte Ministeriumssprecher Stefan Frei. "Wir haben ja schon eine sehr differenzierte Regelung."

So sind an stillen Feiertagen etwa öffentliche Konzerte erlaubt, wenn sie dem ernsten Charakter des Tages entsprechen. "Also zum Beispiel ein ernstes Gitarrenkonzert", sagt Frei.

Nachtschwärmer dürften damit allerdings wenig anfangen können an Allerheiligen... AZ

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