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Ab 1. September
31.08.2016

Bayern schreibt als erstes Bundesland Wohnsitze für Asylbewerber vor

Behörden in Bayern dürfen Asylbewerbern künftig für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben.
Foto: Daniel Karmann/dpa (Symbol)

Vom 1. September an dürfen Behörden in Bayern Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben. Damit soll die Bildung von Parallelgesellschaften verhindert werden.

Vom 1. September an dürfen die Bezirksregierungen in Bayern anerkannten Asylbewerbern für drei Jahre einen Wohnsitz vorschreiben. "Mit der Wohnsitzzuweisung gewährleisten wir, dass Migrantinnen und Migranten in Bayern mit uns leben und nicht neben uns. So verhindern wir die Bildung von Parallelgesellschaften und fördern zugleich die Integration bayernweit", sagte Sozialministerin Emilia Müller (CSU). Bayern ist das erste Bundesland, welches die Wohnsitzzuweisung zulässt. Sie basiert auf dem seit Anfang August geltenden Integrationsgesetz des Bundes.

Ausgenommen von der Regelung sind Personen, die bereits eine Ausbildung absolvieren oder sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Sie müssen mindestens 15 Wochenarbeitsstunden mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von mindestens 712 Euro nachweisen. Die Regierungen würden die Unterzubringenden in der Regel dorthin zuweisen, wo sie schon während des Asylverfahrens untergebracht waren, hieß es weiter. Damit könne auf die bereits begonnene Integration vor Ort aufgebaut werden. Mit der Verteilung auf das ganze Land soll verhindert werden, dass die Asylbewerber alle in die Großstädte ziehen, wo der Wohnraum ohnehin bereits knapp ist.

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