Behörde fand schon 2014 Krankheitserreger bei Sieber-Wurst
Acht Menschen haben durch bakteriell verseuchtes Fleisch ihr Leben verloren. Dabei hätte der Skandal deutlich früher erkannt werden können – denn eine amtliche Probe war auffällig.
Bei der Aufarbeitung des Lebensmittelskandals von Sieber-Wurst verdichten sich die Anzeichen, dass eine Gefahr schon früher hätte erkannt werden können. Nach Angaben des Verbraucherschutzministeriums wurde im November 2014 eine ungefährliche Bakterienart in einer Probe Wurstbrät nachgewiesen.
"Solche Funde gelten als Indikator für mangelnde Hygiene und als möglicher Hinweis auf das Vorhandensein krankheitserregender Listerien", sagt der verbraucherschutzpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Florian von Brunn. Beim Auftreten dieser Bakterienart sei es nicht grundsätzlich ausgeschlossen, dass auch die gefährliche Variante vorhanden sei, heißt es auch auf der Internetseite der Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit in Baden-Württemberg.
Schon vor vier Jahren Krankheitserreger festgestellt
Das Ministerium verweist auf eine EU-Verordnung, die bei dem 2014 gefundenen Bakterium keine rechtliche Handhabe liefert. "Bisher sind keine Erkrankungsfälle beim Menschen beschrieben, die durch eine lebensmittelbedingte Übertragung von Listeria innocua ausgelöst wurden", teilt das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit mit. Außerdem sei Wurstbrät kein verzehrfertiges Lebensmittel. Daher könne aus diesem Nachweis nicht auf Hygienemängel im Betrieb geschlossen werden. Dass ein solcher Keim in einem Produkt lande, das vom Verbraucher noch erhitzt werden muss, sei niemals vollständig ausgeschlossen.
Vor zwei Wochen wurde bekannt, dass bei Eigenkontrollen der inzwischen insolventen Großmetzgerei schon 2013 und 2015 die gefährliche Variante der Listerien festgestellt wurde. Die zeitgleich erfolgten Kontrollen durch Behörden waren mit Blick auf diesen Krankheitserreger immer negativ.
SPD und Grüne forderten daher im bayerischen Landtag, dass Auffälligkeiten bei Eigenkontrollen von den Laboren direkt an die Behörden gemeldet werden sollen. "Es macht doch keinen Sinn, wenn erst der Betreiber das Untersuchungsergebnis zu Gesicht bekommt und dann selbst entscheidet, ob er das Ergebnis zu den Behörden gibt", sagte Rosi Steinberger, Grünen-Sprecherin für Verbraucherschutz, vergangene Woche während der Debatte im Landtag.
Ex-Chef der Großmetzgerei wurde bereits verurteilt
Erst im März 2016 hatten behördliche Kontrolleure in der Metzgerei eine extrem über dem Grenzwert liegende Anzahl von krankheitserregenden Listerien gefunden. Wochen später musste der Betrieb auf Anordnung des Freistaats Bayern schließen.
Der Ex-Chef der Geretsrieder Firma war im April wegen fahrlässigen Inverkehrbringens gesundheitsgefährdender Lebensmittel zu einer Geldstrafe von 900 Euro - 60 Tagessätze zu je 15 Euro - verurteilt worden. Gegen das Urteil haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.
Nach Angaben der bayerischen Behörden ist seit dem Zufallsfund durch eine Probenahme bei einem Sieber-Produkt im Landkreis Nürnberger Land und dem nachfolgenden Vertriebsverbot kein Fall mehr aufgetreten. Acht Menschen waren nach einem Listerien-Ausbruch 2012 gestorben. Das Robert Koch-Institut und das Bundesinstitut für Risikobewertung stellten einen Zusammenhang mit dem dem belasteten Schweinefleisch-Produkt von Sieber fest. dpa
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