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  3. Kommentar: Der Fall Peggy ist ein Polizeiskandal

Kommentar
05.07.2016

Der Fall Peggy ist ein Polizeiskandal

Ein Gedenkstein mit dem Porträt von Peggy auf dem Friedhof in Nordhalben.
Foto: David Ebener dpa

Der Fall Peggy ist ein unaufgeklärtes bayerisches Trauma, das bis zum Justiz- und Polizeiskandal reicht. Auch die politische Dimension muss bei einer Aufklärung durchleuchtet werden.

Für die Angehörigen, für die vielen falschen Verdächtigen ist es trotz des Aufreißens alter Wunden eine Erleichterung, dass Peggys trauriges Schicksal nun gewiss ist und der Leichnam des kleinen Mädchens beerdigt werden kann. Viele für die Eltern belastende Verschwörungstheorien, etwa eine Entführung ins Ausland, sind ausgeräumt. Die Hoffnungen richten sich nun darauf, dass am Fundort noch Spuren gesichert werden können, die den Täter überführen.

Im Fall Peggy wurde Tatverdächtiger regelrecht ausgetrickst

Das ist nicht nur für die Hinterbliebenen wichtig, sondern auch für die Ermittlungsbehörden: Denn der Fall Peggy ist ein unaufgeklärtes bayerisches Trauma, das bis zum Justiz- und Polizeiskandal reicht. Einst wurde auf politischen Druck die Sonderkommission ausgewechselt. Neuer Chefermittler wurde jener Polizist, der später als Soko-Leiter bei der (wie man heute weiß, vom NSU-Trio begangenen) Mordserie an Migranten eklatant versagt hatte. Sein im Fall Peggy präsentierter geistig behinderter Tatverdächtiger wurde von den Ermittlern regelrecht ausgetrickst.

Im „Prozess ohne Leiche“ wurden einer Farce gleich alle Zweifel für den Angeklagten und Zeugenaussagen beiseitegewischt. Wie in anderen Fällen in Bayern unschuldig Verurteilter spielte eine für Laien eindrucksvolle Video-Tatrekonstruktion eine unrühmliche Rolle. Erst zehn Jahre später folgte der Freispruch. Auch ohne den oder die Schuldigen zu kennen, ist der Fall Peggy ein Lehrstück. Sollte er nun aufgeklärt werden können, muss auch die politische Dimension des Falles durchleuchtet werden.

Die Polizei durchkämmt mit Hundertschaften das Waldstück in Thüringen, in dem ein Pilzsammler die mutmaßlichen Skelettteile von Peggy entdeckt hatte.
8 Bilder
Fall Peggy: Pilzsammler findet Leichenteile im Wald
Foto: Bodo Schackow, dpa

Wer ist ihr Mörder? Die wichtigsten Fragen im Fall Peggy 

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Die Diskussion ist geschlossen.

05.07.2016

Bereits beim Lesen eines Presseartikels disziplinarische Maßnahmen zu fordern, ist wohl ein bisschen vorschnell gedacht. Das resultiert aus einem Rechtsempfinden von jemandem, der die (F)Akten nicht kennt.

Mag sein, dass Ulvi K. nicht des Mordes schuldig ist - ist er jedoch unschuldig? Wissen Sie das?

Die "Beamten" haben gegen ihn übrigens keinen Haftbefehl erlassen. Den hat der Staatsanwalt aufgrund von Ermittlungen beantragt und der Richter nach Recht und Gesetz erlassen. Die polizeilichen Ermittler haben hierfür die Entscheidungsgrundlage geliefert. So läufts doch normalerweise in Oberfranken...

Wer sollte nun disziplinarisch belangt werden?

Das schlimmste Verbrechen ist es eben nicht, jemanden unschuldig - oder wegen dem falschen Delikt - hinter Gitter zu bringen, sondern das schlimmste Verbrechen ist Mord.

Und Gott sei Dank kennen die Juristen diesen Umstand - auch in weiten Teilen der Polizei ist diese Erkenntnis vorhanden.

Leider schreibt die AZ nicht, wie Ulvi K. von den Ermittlern ausgetrickst wurde. Tatsache ist, dass der ein oder andere tatsächliche Mörder nach seiner Tat noch frei herum laufen dürfte, wenn die Polizei ihn bei seiner Vernehmung nicht "ausgetrickst" hätte (Beispiel: Mörder des Jakob von Metzler).

Es bleibt zu hoffen, dass nun der oder die wahre Täter(in) ermittelt werden kann - am besten diesmal mit Hilfe der Bevölkerung.

05.07.2016

Kruder Vortrag. Sie meinen also, ein Mord sei gesühnt, wenn man irgendjemand dafür hinter Gitter bringt - egal, ob es der Richtige ist?

Wenn in Polizeikreisen (den gehören Sie wohl an?) dieses Denken vorherrscht, verwundert fast nichts mehr.

Natürlich hat den Haftbefehl der Richter auf Antrag des Staatsanwaltes ausgestellt bzw. das Gericht das Urteil gesprochen. Aber dass damit die ermittelnden Beamten ihre Hände in Unschuld waschen könnten, ist ja wohl nicht der Fall. Abgepresste Geständnisse wilkürlich, ausgelegte Aussagen, Übervorteilung von geistig Minderbemittelten..

Sie schreiben, es würden noch manche Mörder frei herumlaufen, wenn die Polizei sie nicht ausgetrickst hätte. Sie übersehen, dass das auch der Fall ist, wenn die Polizei die falschen austrickst oder vermeintlich überführt. Wie im Fall Peggy. Wenn sich dann rausstellte, dass der wahre Täter noch andere Kinder auf dem Gewissen hätte.

Man den Mord noch als das weitaus schlimmste Verbrechen ansehen, weil ein Menschenleben ausgelöscht ist. Mir scheint allerdings, dass es Ihnen gewaltig an Empathie mit unschuldig Verurteilten mangelt, wenn Sie so gar nichts dabei finden, wenn jemand viele Jahre seines Lebens zu Unrecht hinter Gittern verbringen muss, wenn ihm sein berufliche Karriere flöten geht, die Familie zerbricht und wenn ihm auf seiner Unschuld beharrend, im Gefängnis noch besonder übel mitgespielt wird.

In Amerika sitzt man dann gerne noch im Todestrakt und darf auf seine Exekution hinwarten. Weil auch dort Kollegen von Ihnen sich wie Gott fühlen und ihrer Eingebung folgend Unschuldie zu Tätern machen.

Wenn Sie mal Zeit und Lust auf ganz viel Ungerechtigkeit haben, lesen Sie den Fall Debra Milke, dann werden Sie verstehen, warum Rudolf D. gar nicht so Unrecht hat. Vllt. gibt es ja sogar noch etwas Schlimmeres als tot zu sein.

05.07.2016

Natürlich ist es schrecklich ,unschuldig hinter Gitter zu sitzen.Aber Herr E.hat völlig recht damit:das schlimmste Verbrechen bleibt doch wohl Mord.Das wird heutzutage oft vergessen,weil den Tätern so viel "Empathie" entgegengebracht wird(schlimme Kindheit etc.),dass man das Verbrechen relativiert!

P.S.: Übrigens gibt es trotz ihrer Unterstellung Menschen,die der Polizei Sympathien entgegenbringen,obwohl sie Selbiger nicht angehören!

05.07.2016

Sie holen aber weit aus.

Dieser Fall hat sich nicht in Amerika zugetragen. Bei aller Empathie werden Sie in diesem Fall doch wohl nicht einem Beamten der ermittelnden Soko, dem Staatsanwalt oder dem Richter unterstellen wollen, er habe willkürlich gehandelt, nur um jemanden in den Knast zu schicken?

Oder glauben Sie im Ernst, die hätten keine Kinder, die sie vor solchen Tätern schützen wollen? So einfach ist das nicht.

Ich behauptete auch nicht, dass dort keine Fehler gemacht werden bzw. wurden. Sie werden aber wohl kaum fahrlässig oder gar vorsätzlich gemacht worden sein, so dass sie disziplinarisch geahndet werden könnten (darum gings hier gerade noch).

Was von all dem, was Sie an Ungerechtigkeiten beschreiben, trifft auf den Fall des Ulvi K. zu?

In der Psychiatrie saß er wegen sexuellen Missbrauchs von mehreren Kindern. Im Fall Peggy konnte ihm der Mord nicht nachgewiesen werden. Damit behaupte ich nicht, er sei es gewesen.

Sie sprechen hier von einem Unschuldigen.

05.07.2016


Der Eindruck, der sich bei manchen Fällen - so auch im Fall Hermann und Böhringer - aufdrängt ist, dass die Ermittler bei solch Kapitalverbrechen unter einem enormen Erfolgsdruck stehen, einen Täter präsentieren zu müssen.

Auch die bayerischen Gerichte haben es diesbezüglich nicht so sehr mit dem Rechtsstaatsgrundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten.

Die Polizei ist letztlich noch fein raus, weil sie sich ja auf die Haltung zurückziehen kann, dass ja der Staatsanwalt anklagt und das Gericht entscheidet.

Willkür? Nein, die Überzeugung den richtigen Täter zu haben, überwiegt sicher. Inwieweit man aber auch Entlastendes ermittelt und abwägt und eben im Zweifel zugunsten des Verdächtigen von ihm ablässt, das ist die Frage. Vorsätzliches Handeln eher nicht, aber grob fahrlässiges sehr wohl. Das geht oft schon bei der Spurensuche ab Tatort los.

Ulvi K. war unschuldig im Sinne der Mordanklage.

Sie können doch nicht einfach einen anderen Tatbestand heranziehen und sagen: geschieht ihm recht, dem Kinderschänder.

Als Mörder saß er unschuldig im Gefängnis. Das ist Fakt.

05.07.2016

Ich habe heute beim Lesen sofort gedacht: Da wird doch wohl eine Untersuchung und danach eine diziplinarische Folge für die Beamten verhängt worden sein?

Offensichtlich nicht?

Haben die Eltern denn da keine Strafanzeige gemacht?

Das schlimmste Verbrechen ist, jemanden Unschuldigen hinter Gitter zu bringen! Wenn dahinter noch Arglist und bewusstes Fehlverhalten steckt - ist das m.M. nach ein Verbrechen, das eine Amtsenthebung erfordert und hohe Zahlungen als Entschädigung für die Haft erfordert.

Aber das ist nur des "Kleinbürgers" Rechtsempfinden - das längst keine Rolle mehr spielt?

05.07.2016

Nch 15 Jahren? Ich würde sagen: jetzt muß a Ruah sein. Eine Pharse, die ganze Angelegenheit.

Sie haben Recht - eine sehr kleinbürgerliche Ansicht.