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Justiz
03.05.2017

Ex-Polizist kämpft um Gerechtigkeit

Ein Augsburger Beamter gerät unter Korruptionsverdacht, wird verhaftet – und erst spät freigesprochen, als ein Ordner mit entlastendem Material auftaucht. Der Fall wirft Fragen auf

Er geriet unter Korruptionsverdacht, ist seinen Job als Polizeibeamter los – und kämpft jetzt um späte Gerechtigkeit. Ein 64-jähriger ehemaliger Augsburger Polizeibeamter klagt vor dem Landgericht auf Schadenersatz gegen den Freistaat Bayern. Die Begründung: Er habe wegen eines falschen Verdachts seine berufliche Existenz verloren. Fragen wirft in dem Fall die Rolle der Augsburger Polizei auf. Ein Aktenordner mit Dokumenten, welche die Unschuld des Beamten beweisen, wurde in dem Verfahren jahrelang nicht beachtet.

Der 64-jährige Ex-Beamte ist im Jahr 2007 ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Eine frühere Freundin hatte ihn damals – offenbar aus Rache – angezeigt. In einem anonymen Brief berichtete sie den Behörden von engen Kontakten des Beamten zu einer hessischen Firma für Funktechnik. Die Polizei setzte einen internen Ermittler an den Fall. Und bald zeigte sich: Der Beamte hatte von dem Firmenchef tatsächlich eine Bürgschaft über 80000 Euro erhalten, um sich ein Häuschen in Südafrika kaufen zu können.

Der Beamte wurde verhaftet und quittierte unter Druck in der Untersuchungshaft den Dienst. Er kam dann zwar bald wieder frei. Doch er wurde in erster Instanz vom Amtsgericht zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Seine Polizeikarriere war beendet. Er litt unter dem massiven Verdacht, hatte keinen Job und keine Perspektive mehr, versuchte sich umzubringen. Die Wende brachte der Berufungsprozess im Jahr 2012 vor dem Landgericht: Ein ehemaliger Kollege des Beamten brachte für seine Aussage einen 237 Seiten dicken Aktenordner mit. Darin: Entlastende Dokumente, die belegten, dass der beschuldigte Polizist nichts mit der Beschaffung von Produkten der hessischen Firma zu tun hatte. Der Beamte könne daher auch gar nicht von der Firma bestochen worden sein, urteilte das Gericht. Fünf Jahre nach dem ersten Verdacht wurde er deshalb freigesprochen. Doch der Weg zurück zur Polizei war ihm verbaut. Er hatte unter dem Druck der Haft ja selbst um seine Entlassung gebeten. Heute gibt der Ex-Polizist an, ein Staatsanwalt habe damals zu ihm gesagt: „Sie kommen hier erst wieder raus, wenn Sie den Polizeidienst quittiert haben.“

Der Ordner bringt die Augsburger Polizei in gewisse Erklärungsnöte. Der Kollege des Ex-Polizisten sagt, er habe, als der Korruptionsverdacht aufkam, auf Anweisung seiner Vorgesetzten alle Unterlagen zu Geschäftsvorgängen mit der Firma gesammelt, bei denen der beschuldigte Beamte irgendwie involviert war. Warum dieser Ordner, der die Unschuld des Mannes belegte, aber nicht bei der Staatsanwaltschaft und erst in zweiter Instanz quasi zufällig beim Gericht auftauchte, kann man bei der Polizei nicht schlüssig erklären. Wollte man den Beamten loswerden? War es eine Fehleinschätzung der Ermittler oder schlicht ein Versäumnis? Der Schadenersatz-Prozess, der nächste Woche vor dem Landgericht verhandelt wird, könnte sich auch mit diesen Fragen noch mal beschäftigen. Das Original des Aktenordners ist indes wieder verschwunden. Die Anwälte des Beamten hatten sich aber Kopien gemacht. (jöh)

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