Gericht lehnt Sicherungsverwahrung für Westparkmörder ab
Der sogenannte Münchner Westparkmörder muss nicht in die Sicherungsverwahrung. Das Münchner Landgericht lehnte heute einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft ab.
Der Mann hatte als Jugendlicher aus reiner Mordlust 1993 einen Jogger im Münchner Westpark mit zahlreichen Messerstichen ermordet. Er wurde damals zur höchst möglichen Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Damals kannte das Jugendstrafrecht die Maßregel der Sicherheitsverwahrung noch nicht. Ein entsprechendes Gesetz trat erst 2009 in Kraft.
Heute ist der sogenannte Westparkmörder 36 Jahre alt. Geht es nach der Staatsanwaltschaft, sollte der Mann auch nach Verbüßung seiner Strafe dauerhaft untergebracht bleiben. Die Anklagebehörde ist davon überzeugt, dass er erneut schwerste Gewalttaten begehen könnte. Als 2010 seine Entlassung anstand, beantragte sie deshalb eine nachträgliche Sicherungsverwahrung.
Früherer Kripomann: Westparkmörder ist "tickende Zeitbombe"
Auch der frühere Chef der Münchner Mordkommission, Josef Wilfling, nannte den "Westparkmörder" kürzlich eine "tickende Zeitbombe".
Das Münchner Landgericht sah das allerdings anders, lehnte heute die beantragte Unterbringung des Mannes in Sicherungsverwahrung ab, und sprach ihm für die monatelange vorläufige Unterbringung Entschädigung zu. Demnach müsste der Mann freigelassen werden. Es gibt aber bereits einen neuen Haftbefehl.
Der Mann hatte im Prozess vor etwa sechs Wochen eine Beisitzerin als Hure beschimpft. Es sei Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen worden, "weil nicht davon auszugehen ist, dass er sich nach einer Entlassung freiwillig dem Verfahren wegen Beleidigung stellt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Stockinger. AZ, dpa
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