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03.04.2009

Info: Was bedeutet "Haushaltssperre"?

München (AZ) - Haushaltssperre ist das Fachwort für ein Sparprogramm der Verwaltung. Sinken die Einnahmen, kann ein Behördenchef mit einer Haushaltssperre vorschreiben, dass seine Mitarbeiter weniger Geld ausgeben als eigentlich im Haushalt eingeplant.

Eine Haushaltssperre wird in Prozenten ausgedrückt. Beispiel: Münchens Oberbürgermeister Christian Ude (SPD) hat - unter anderem - über Bürobedarf und Geschäftsaufgaben seiner Behörden eine zehnprozentige Haushaltssperre verhängt. Das bedeutet, dass die Münchner Ämter heuer auf zehn Prozent der für diese Zwecke eingeplanten 37 Millionen Euro verzichten müssen. Wird das Ziel verfehlt, muss der Kämmerer jeden Euro zusätzlicher Ausgaben genehmigen.

Haushaltssperren gibt es in unterschiedlicher Schärfe. In schweren Krisen werden allgemeine Haushaltssperren verhängt, ansonsten gelten die Sperren nur Teilbereiche. Nicht sparen darf eine Behörde bei gesetzlichen Verpflichtungen - nicht einmal Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)_könnte im Wege einer Haushaltssperre die Auszahlung von Kindergeld oder Hartz IV stoppen. Ausgenommen werden meist auch Investitionen und die sogenannten "freiwilligen Leistungen" - Zuschüsse an Vereine, Theater etc. Reicht die Haushaltssperre nicht aus, bleibt als nächste Eskalationsstufe der Nachtragshaushalt. Da die Verwaltung nicht mehr Geld ausgeben oder Kredite aufnehmen darf als in ihrem Haushaltsplan festgelegt, muss bei starken Abweichungen Haushalt nachgebessert werden.

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