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19.09.2012

Keine Frage der Kunst

Das Blumen-Urteil

Eine Blume hat großes Interesse ausgelöst. Das Motiv, das an hunderten Stellen in Augsburg zu sehen ist, hat sogar einen eigenen Namen: Augsburgblume. Sie tauchte plötzlich auf und lange Zeit blieb unklar, wer dahinter steckt. Das machte das Thema so spannend. Viele hatten dafür Sympathie. Nur: Es war verboten. Wer eine „fremde Sache“ zerstört, beschädigt oder verändert, begeht nach dem Gesetz eine Sachbeschädigung. Polizei und Justiz können sich nicht von der Frage leiten lassen, was Kunst ist oder nicht. Dem einen gefällt eine Blume, dem nächsten eine Sonne oder eine Glühbirne. Wo zieht man die Grenze?

Das Urteil, das gegen den Schöpfer verhängt wurde, musste deshalb sein. Den Richtern blieb gar nichts anderes übrig. Der Blumenmaler bekommt eine Geldstrafe, an der er noch eine Weile zu knabbern haben wird. Aber er muss, trotz Vorstrafen, nicht ins Gefängnis. Eine Haft wäre nicht zu vermitteln gewesen. Vor allem, weil er zeitweise von der Stadt Augsburg indirekt zum Weitermachen ermuntert wurde – es gab die Idee, mit der Blume zu werben. Bei der Stadt hat man sich das anders überlegt. Der Spaß ist vorbei. Und der Blumenmaler hat gelernt: Manches, was Spaß macht, ist eben verboten.

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