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Vogelgrippe
14.02.2017

Keine Freiland-Eier aus Bayern: Das müssen Verbraucher jetzt wissen

Wegen der Vogelgrippe müssen Legehennen nach wie vor im Stall gehalten werden. In Bayern gibt es deshalb keine Freiland-Eier.
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Wegen der Vogelgrippe sind die Legehennen seit zwölf Wochen eingesperrt. Darum gibt es nur noch Eier aus Bodenhaltung zu kaufen. Was Verbraucher jetzt beachten müssen.

Ab sofort dürfen in Bayern keine Freiland-Eier mehr verkauft werden. Denn seit 18. November gilt wegen der Vogelgrippe für Geflügel im Freistaat die Stallpflicht. Was man dazu wissen muss:

Die Hühner sind seit zwölf Wochen eingesperrt. Warum werden erst jetzt die Freiland-Eier knapp?

Der Gesetzgeber hat eine Zwölf-Wochen-Frist festgelegt, innerhalb derer die Eier von Hühnern, die jetzt im Stall leben müssen, noch als Eier aus Freilandhaltung verkauft werden dürfen. Diese Frist endete nach Angaben der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) am Montag.

Was steht dann jetzt auf den Eierschachteln?

Nach den zwölf Wochen dürfen die Eier zwar weiterhin in den Handel, müssen aber umdeklariert werden. Die Eier dürfen nicht mehr mit dem Erzeugercode der Haltungsart „Freiland“ gestempelt werden, sondern müssen als Eier einer anderen Haltungsart – meist der Bodenhaltung – gekennzeichnet sein. In Einzelfällen kann es sich um einige Tage verzögern. Denn es kann sein, dass Kreisveterinärämter erst nach dem 18. November die Stallpflicht erlassen haben, sagt eine LfL-Sprecherin.

Was ist der Unterschied zwischen Freiland- und Bodenhaltung?

In der Freilandhaltung haben die Legehennen einfach mehr Platz. Sie haben neben dem Stall, der den Anforderungen an die Bodenhaltung entspricht, tagsüber uneingeschränkt Zugang zu einem Auslauf von vier Quadratmetern pro Henne, erklärt Sabine Schuster-Woldan von der Verbraucherzentrale Bayern. Bodenhaltung bedeutet, dass die Hennen in einem geschlossenen Stall leben, in dem sie sich frei bewegen können. Der Stall kann auf bis zu vier Ebenen übereinander angeordnet sein. Auf einem Quadratmeter Fläche darf der Tierbestand maximal neun Hennen betragen.

Welche Eier soll man jetzt kaufen?

Die Verbraucherzentrale empfiehlt, immer regional zu kaufen, also auf „09“ für Bayern auf dem Ei-Stempel zu achten. Und sie empfiehlt, jetzt die Geflügelzüchter zu unterstützen, die normalerweise Freiland-Eier anbieten und auf deren Kartons nun ein Zusatzetikett klebt mit der Aufschrift „Vorübergehend zum Schutz unserer Legehennen Eier aus Bodenhaltung“.

Gibt es einen Preisunterschied?

Ja. Der Preisunterschied zwischen Eiern aus Freiland- oder Bodenhaltung macht im Supermarkt etwa 40 Cent für einen Zehnerkarton aus. Wodurch die Geflügelzüchter, die sich auf Freilandhaltung spezialisiert haben, derzeit weniger verdienen.

Wo wurde die Geflügelpest im Freistaat nachgewiesen?

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist in allen Regierungsbezirken die Geflügelpest bei Wildvögeln und in Niederbayern, der Oberpfalz, in Ober- und in Mittelfranken auch bei Nutzgeflügel nachgewiesen worden.

Kann auch ein Mensch an Vogelgrippe erkranken?

Nein. Nach Auskunft des Friedrich-Löffler-Instituts sind beim Menschen derzeit keine Infektionen mit dem hochansteckenden H5N8-Virus bekannt.

Ist Geflügelfleisch sicher?

Eine Übertragung des H5N8-Erregers über infizierte Lebensmittel ist laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich. Wer sicher gehen will, sollte bei der Zubereitung die für Geflügel üblichen Hygieneregeln beachten: Rohe Geflügelprodukte und andere Lebensmittel getrennt lagern und zubereiten. Hände, Geräte und Oberflächen nach der Zubereitung gründlich waschen. Und das Fleisch so garen, dass es für mindestens zwei Minuten eine Kerntemperatur von 70 Grad erreicht. (mit dpa)

Mehr zur Vogelgrippe lesen Sie auch in unserem Newsblog: Vogelgrippe: In Niederbayern müssen 10.000 Puten getötet werden

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