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  3. Bobingen: Krätze im Pflegeheim: Leiter wegen Körperverletzung vor Gericht

Bobingen
10.05.2013

Krätze im Pflegeheim: Leiter wegen Körperverletzung vor Gericht

Im Bobinger Altenheim "Haus Elias" waren mehrere Fälle von Krätze aufgetreten. Der Heimleiter und die Pflegedienstleisterin müssen nun wegen Körperverletzung durch Unterlassen vor Gericht.
Foto: Vera Novelli/Archiv

Gut eineinhalb Jahre nach dem Bekanntwerden von Krätze in einem Bobinger Pflegeheim müssen sich der Heimleiter und die Pflegedienstleisterin jetzt vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 50-jährigen Heimleiter und der 41-jährigen Pflegedienstleiterin Körperverletzung durch Unterlassen vor.

Ab Juli 2011, so die Anklage, traten damals bei mehreren Bewohnern des Altenheims "Haus Elias" in Bobingen gleichartige Hauterkrankungen auf. "Ab Oktober wussten beide Beschuldigte sicher, dass bei einem Mitarbeiter Scabies, also Krätzmilbenbefall, festgestellt worden war", gibt Roland Fink, Sprecher des Amtsgerichts, die Vorwürfe wider. Laut Anklage unternahmen beide bis 13. Januar 2012 aber nichts. "Erst da meldete der Heimleiter den Befall einer Bewohnerin mit Krätzmilben dem Gesundheitsamt."

Anklage: Beschuldigte hätten Krätze melden müssen

Die beiden Beschuldigten seien dafür verantwortlich, meldepflichtige Erkrankungen den Behörden zu melden und das Übergreifen auf andere Personen zu verhindern. Genau das sei im vorliegenden Fall aber nicht geschehen. "In der Zwischenzeit waren nicht nur die bereits erkrankten Personen nicht angemessen behandelt worden, den Angeklagten liegt auch zur Last, dass durch ihr Verschweigen der Angelegenheit weitere sechs Bewohner sowie etwa gleichviele Mitarbeiter - und in der Folge deren Familienangehörige - von den Krätzmilben befallen wurden", so Fink.

Kurz nach dem offiziellen Bekanntwerden der Krätze-Fälle hatten zwei Mitarbeiterinnen des Heims Strafanzeige wegen Körperverletzung gegen die Heimleitung erstattet. Das Heim habe Symptome von Krätze seit Sommer 2011 ignoriert.

Krätze in Altenheim: Urteil am 21. Mai

Beide Angeklagte sind wegen Körperverletzung durch Unterlassen in 16 Fällen angeklagt. Das Augsburger Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Thomas Müller-Froelich hat für den Prozess, der am kommenden Dienstag beginnt, vier Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird für den 21. Mai erwartet. bo

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