NSU-Mordwaffe: Verteidiger nehmen BKA-Ermittler in die Mangel
Die Mordwaffe steht im NSU-Prozess gerade im Mittelpunkt. Die Verteidiger des angeklagten Ralf Wohlleben haben versucht, die Glaubwürdigkeit eines BKA-Ermittlers zu erschüttern.
IM NSU-Prozess heute in MÜnchen haben die Verteidiger des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben versucht, die Glaubwürdigkeit eines BKA-Ermittlers zu erschüttern. Der Beamte hatte mehrmals den ebenfalls mitangeklagten Carsten S. vernommen. S. hatte Wohlleben beschuldigt, ihn mit dem Kauf und der Übergabe der Waffe an die beiden mutmaßlichen Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt beauftragt zu haben.
Der BKA-Beamte räumte ein, die Vernehmungen mit Carsten S. stellenweise nicht korrekt notiert zu haben. Er habe sich aber immer "bemüht, möglichst nah am Wortlaut zu protokollieren". Bei den strittigen Passagen ging es etwa um die Frage, ob Carsten S. von Wohlleben das Geld zum Kauf der Waffe erhielt und was er darüber in den Vernehmungen sagte.
Mit der Waffe vom Typ "Ceska" sollen Mundlos und Böhnhardt neun ihrer zehn Mordopfer aus rassistischen Motiven erschossen haben. Als einzig überlebendes Mitglied des "Nationalsozialistischen Untergrunds" ist Beate Zschäpe wegen Mittäterschaft angeklagt. dpa/AZ
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