Nebenkläger: Behörden müssen über den NSU informiert gewesen sein
Die Vorwürfe wiegen schwer: Eine Nebenklage-Anwältin wirft den Sicherheitsbehörden vor, relevantes Wissen zurückgehalten zu haben.
Die Behauptung der Sicherheitsbehörden, sie hätten vor dem Auffliegen der NSU-Terroristen im November 2011 nichts von der Gruppe und ihren Verbrechen gewusst, ist nach Ansicht der Nebenklage-Anwältin Antonia von der Behrens nicht glaubhaft. Vor allem die Verfassungsschutzämter "waren weder ahnungslos, noch überfordert, noch auf dem rechten Auge blind", sagte sie in ihrem Plädoyer im NSU-Prozess am Dienstag in München. Die Verfassungsschutzämter hätten vielmehr vorsätzlich "relevantes Wissen zurückgehalten".
So habe das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln den im NSU-Prozess mitangeklagte Carsten S. nach seinem Wissen über die Szene befragt, als der im Jahr 2001 aus der Szene aussteigen wollte. S. hatte im Prozess umfassend gestanden und eingeräumt, den beiden Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt die spätere Mordwaffe vom Typ "Ceska" nach Chemnitz gebracht zu haben. Dorthin war das NSU-Trio 1998 abgetaucht.
Bundesanwaltschaft forderte lebenslang für Zschäpe
Die Vernehmungen von S. habe derselbe Beamte mit dem Tarnnamen "Lothar Lingen" geführt, der nach dem Auffliegen der Gruppe in der Kölner Behörde die Vernichtung von Akten angeordnet habe.
Hauptangeklagte im NSU-Prozess ist Beate Zschäpe. Sie lebte fast 13 Jahre mit Mundlos und Böhnhardt im Untergrund. Die Bundesanwaltschaft hält sie als Mittäterin an allen Verbrechen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" für schuldig und hat lebenslange Haft für sie beantragt. dpa
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