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Gustl Mollath
19.12.2013

Neues Verfahren: Mollath-Prozess beginnt im Juli

Das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath beginnt am am 7. Juli.
Foto: Andreas Gebert (dpa)

Jahrelang saß er gegen seinen Willen in der Psychiatrie: Nun wird der Prozess gegen den Nürnberger Gustl Mollath neu aufgerollt. Das Wiederaufnahmeverfahren beginnt am 7. Juli.

Gustl Mollaths Schicksal hat viele Menschen berührt. Jahrelang saß der Nürnberger gegen seinen Willen in der Psychiatrie. Gutachter hatten ihm Wahnvorstellungen attestiert. Erst nach sieben Jahren kam er frei. Nun nimmt sich die Justiz erneut des Falls an: Am 7. Juli soll das Wiederaufnahmeverfahren gegen Gustl Mollath beginnen. Dies teilte das Landgericht Regensburg am Donnerstag mit.

Bis zum 14. August hat die 6. Strafkammer am Landgericht insgesamt 15 Termine anberaumt. Gustl Mollath, der jahrelang gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht war, soll dabei erneut psychiatrisch begutachtet werden. Als Gutachter ist der Psychiater Norbert Nedopil vorgesehen. Der 57 Jahre alte Mollath muss sich wegen Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten.

Mollath galt als gemeingefährlich

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte 2006 festgestellt, dass Mollath seine inzwischen von ihm geschiedene Frau körperlich misshandelt und Autoreifen zerstochen hatte. Weil die Gutachter den Nürnberger jedoch wegen seiner angeblichen Wahnvorstellungen als gemeingefährlich eingestuft hatten, sprach das Gericht Mollath wegen Schuldunfähigkeit frei, und er wurde in die Psychiatrie eingewiesen.

Verworrene Briefe an Behörden und den Papst

Aufgekommen waren die Zweifel an Mollaths psychischer Gesundheit, als dieser massiv Schwarzgeld-Geschäfte seiner damals bei der HypoVereinsbank beschäftigten Ehefrau anprangte. Zahllose, oft verworrene Briefe an Behörden, Staatsanwälte, die HypoVereinsbank, seine Frau, den Papst, Kofi Annan und andere hatte er geschrieben. Mollath selbst sah sich stets als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz.

Erst als 2012 ein älterer Revisionsbericht der HypoVereinsbank auftauchte, wendete sich der Fall. Der Bericht belegte einige der von Mollath behaupteten Schwarzgeld-Geschäfte des Bankinstituts. Nach sieben Jahren wurde er Anfang August aus der Psychiatrie entlassen.

Justizgeschichte geschrieben

Der Nürnberger hatte mit seiner Beharrlichkeit die Grundfesten der deutschen Gerichtspsychiatrie erschüttert und Justizgeschichte geschrieben. Auch die damalige bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) war unter Druck geraten. Sie soll schon frühzeitig von dem internen Bankbericht gewusst haben, aber Merk bestritt das stets. Auch ein Untersuchungsausschuss des bayerischen Landtags beschäftigte sich mit dem Fall Mollath. Der bescheinigte der Justiz im Freistaat schließlich, den Fall Mollath nur oberflächlich behandelt zu haben.

Gutachten nach Aktenlage

In dem Wiederaufnahmeverfahren will sich Gustl Mollath aber nicht erneut psychiatrisch begutachtet lassen. "Mollath wird an einer solchen Exploration nicht mitwirken", hatte dessen Hamburger Anwalt Gerhard Strate bereits vor einer Woche gesagt. Für diesen Fall wird der Sachverständige sein Gutachten nach Aktenlage erstellen. (dpa/lby, AZ)

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