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  3. Kloster Ettal: Pfarrer kann in Missbrauchsprozess auf Bewährungsstrafe hoffen

Kloster Ettal
27.02.2015

Pfarrer kann in Missbrauchsprozess auf Bewährungsstrafe hoffen

Die Kirche von Kloster Ettal: Der Prozess gegen einen Priester und Religionslehrer des Klosters wegen sexuellen Missbrauchs von vier Jungen könnte schneller zu Ende gehen als vorgesehen.
Foto: Bernhard Weizenegger

Ein Priester des Klosters Ettals steht wegen Missbrauchs von vier Buben vor Gericht. Der 44-Jährige kann dabei auf eine Bewährungsstrafe hoffen.

Der Prozess gegen einen Priester und Religionslehrer des oberbayerischen Kloster Ettals wegen sexuellen Missbrauchs von vier Jungen könnte schneller zu Ende gehen als vorgesehen. Am Donnerstag hat sich der Angeklagte vor dem Münchner Landgericht während der Vernehmung eines Opfers bei diesem überraschend entschuldigt.

In einem anschließenden Gespräch zwischen den Beteiligten hinter den Kulissen wurde dem 44-Jährigen nach Angaben von Justizsprecherin Andrea Titz für ein Geständnis in den wesentlichen Punkten der Anklage eine Bewährungsstrafe von mindestens 21 und höchstens 24 Monaten zugesagt. 

Der Geistliche bekannte sich über die Verteidigung zu drei Tatkomplexen. Er erklärte sich zu einer Sexualtherapie im Rahmen einer Bewährungsauflage bereit.

Laut Staatsanwaltschaft war der Angeklagte im Benediktinerkloster Ettal seit dem Schuljahr 2001/2002 als Religionslehrer tätig und betreute als Präfekt zehn bis zwölf Schüler einer Jahrgangsstufe im Internat. Er regelte den Tagesablauf und unternahm mit seinen Zöglingen verschiedene Freizeitaktivitäten. Dabei kam es bis 2004 zu den ihm angelasteten sexuellen Übergriffen an zwölf und 13 Jahre alten Jungen. Er griff den Buben in die Hose und streichelte sie am Geschlechtsteil.

Zum Prozessauftakt hatte der Geistliche sexuelle Handlungen an seinen Schülern bestritten. Er habe es aber in vielen Fällen "an der nötigen Distanz fehlen lassen", sagte der Angeklagte. Für die Schüler sei er "Vater- und Mutterersatz" gewesen.

Die inzwischen erwachsenen Opfer wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit angehört. Bei dem dritten jungen Mann entschuldigte sich der Angeklagte am vierten Verhandlungstag überraschend. Danach zog sich die Strafkammer mit dem Staatsanwalt, den Verteidigern und der Nebenklagevertretung zu einem Rechtsgespräch zurück. Der Prozess wird am 5.März fortgesetzt.  dpa

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