Prozess in München: Frau soll 95-jährige Millionärin ermordet haben
Eine 53-jährige Frau soll die demente Millionärin mit einem Kissen erstickt haben. Laut Staatsanwaltschaft wollte sie damit Diebstähle in Millionenhöhe vertuschen.
Sie soll eine 95 Jahre alte Frau aus Kreuth am Tegernsee mit einem Kissen erstickt zu haben, um Diebstähle in Millionenhöhe zu vertuschen. Zum Auftakt des Mordprozesses in München hat sich die 53 Jahre alte Angeklagte am Freitag nicht zu den Tatvorwürfen äußern wollen. Das ließ die Büromanagerin aus dem Landkreis München über ihren Verteidiger erklären.
Die 53-jährige Deutsche soll zusammen mit drei mitangeklagten deutschen Männern die Villa der ehemaligen Antiquitätenhändlerin am Tegernsee ausgeräumt haben, während diese in einem betreuten Wohnen lebte. Bei den Männern handelt es sich um den Ehemann der Angeklagten (57), einen Hausmeister (58) und einen Antiquitätenhändler (68).
Angeklagte war Vorleserin für alte Menschen
Die Hauptangeklagte berichtete allerdings über ihren Lebenslauf. Die gelernte Bürokauffrau hatte sich vor einigen Jahren als Büromanagerin selbstständig gemacht. Außerdem sei sie als "Gesellschafterin und Vorleserin" für alte Menschen tätig gewesen und habe "auch administrative Aufgaben" wahrgenommen. "Das ist ein Allrounder-Job", sagte sie. Im März 2015 habe sie begonnen, auch für die später getötete Millionärin zu arbeiten, die seit 2013 in einem betreuten Wohnen in Rottach-Egern lebte.
Laut Anklage hat sich die 53-Jährige den Schlüssel zur Villa der 95-Jährigen in Kreuth besorgt und Anfang des Jahres 2016 Gegenstände im Wert von rund 1,1 Millionen Euro gestohlen. Die Anklage listete zu Prozessbeginn detailliert Hunderte von Antiquitäten auf, die abhanden gekommen sind. Darunter befinden sich wertvolle Gemälde, Heiligenfiguren und Schmuckstücke.
Mord sollte Diebstahl vertuschen
Laut Staatsanwältin fürchtete die Angeklagte, dass die demenzkranke 95-Jährige vor ihrem Tod noch einmal in ihre Villa hätte zurückkehren können. Dabei hätte sie dann den Diebstahl bemerkt. Deshalb habe die Gesellschafterin sie am Morgen des 22. März 2016 im Krankenhaus Agatharied mit einem Kissen erstickt, so die Anklage.
Zuerst schöpfte niemand Verdacht. Doch als das große Räumen in der Villa weiterging, riefen die Nachbarn die Polizei. Die Leiche wurde exhumiert und obduziert. Die Rechtsmediziner entdeckten Zerreißungen der Lungenfasern, was auf einen gewaltsamen Erstickungstod hindeute. Die Staatsanwaltschaft sieht die Mordmerkmale Verdeckungsabsicht, Habgier und Heimtücke als gegeben an.
Mitangeklagter streitet die Tat ab
Zur Tat hat sich bisher nur der mitangeklagte Antiquitätenhändler geäußert. Sein Verteidiger sagte, dass er die Vorwürfe des schweren Bandendiebstahls und der gemeinschaftlichen Unterschlagung entschieden bestreite. Er habe sich nie mit den anderen Angeklagten getroffen und vereinbart, das Haus auszuräumen und die Sachen zu verkaufen. (dpa)
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