Putzstunde ab fünf Uhr statt Sperrzeit
München (lby). Gaststätten und Lokale in Bayern dürfen künftig fast rund um die Uhr aufhaben. Nur zwischen fünf und sechs Uhr morgens gibt es eine "Putzstunde". Das Kabinett brachte am Dienstag diese Neuregelung auf den Weg. Bei zügiger Behandlung könnte das Gesetz zum Jahreswechsel in Kraft treten.
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