Rauchmelder werden Pflicht: Das müssen Käufer beachten
Ab dem 1. Januar 2018 müssen Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Die Feuerwehr begrüßt das, auch wenn es Fehlalarme gibt. Worauf Käufer achten müssen.
Ab Montag führt an Rauchmeldern in Wohnungen kein Weg mehr vorbei: Ab Neujahr sind die Warngeräte an der Zimmerdecke Pflicht in allen Wohnungen. „Sie sind die wirklichen Lebensretter. Im Schlaf wacht man bei einem Brand durch den Rauch nicht mehr auf und schläft immer tiefer und tiefer ein. Alle unsere bisherigen Toten durch Brandrauch hatten keinen Rauchwarnmelder“, sagt Friedhelm Bechtel, Sprecher der Berufsfeuerwehr. Die Brandtoten der vergangenen Jahre seien auch nicht durch die Flammen, sondern durch den Brandrauch gestorben.
Die Feuerwehr rät seit Jahren zur Installation der Geräte, die es ab etwa fünf Euro im Baumarkt zu kaufen gibt. Aufwendigere Geräte, die sich via Funk vernetzen lassen oder gar einen Alarm aufs Smartphone schicken, kosten deutlich mehr. „Seit Anfang Dezember hat die Nachfrage stetig zugenommen“, sagt Waldemar Seiler, Geschäftsleiter im Bauhaus-Baumarkt an der Südtiroler Straße. „Vermutlich werden sich auch im Januar und Februar noch etliche Nachzügler eindecken.“ Ein gutes Mittelklasse-Gerät sei ab 15 Euro aufwärts zu haben. In der Funktionsweise gebe es wenig Unterschiede. Alle in Deutschland verkauften Geräte müssen ein Prüfzeichen haben. „Die Preisunterschiede erklären sich vor allem durch die Lebensdauer der Batterie“, so Seiler. Die Spannweite reicht von einem bis zu zehn Jahren.
Kontrolliert wird Rauchmelder-Pflicht nicht
Seit 2013 sind Rauchmelder in Bayern in Neubauwohnungen Pflicht, ab 2018 gilt die Pflicht auch in Bestandswohnungen. Das geht vom Ein-Zimmer-Apartment bis hin zum Einfamilienhaus – egal ob vermietet oder selbst bewohnt. Kontrolliert wird die Einhaltung aber nicht. Im Fall eines Brandes könne es aber zu Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung oder Körperverletzung kommen, sollte nachweislich das Fehlen von Rauchmeldern für Tote oder Verletzte gesorgt haben. Auch dass Mieter ihre Vermieter (sie sind zuständig für die Installation der Melder) rechtlich belangen, wäre denkbar.
Das Thema stand auf so gut wie allen Eigentümerversammlungen in Wohnanlagen im zu Ende gehenden Jahr auf der Tagesordnung. Grundsätzlich ist jeder Eigentümer verantwortlich, allerdings kann durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft in Wohnanlagen eine zentrale Installation durch eine Firma, gegebenenfalls auch mit Wartungsvertrag, beschlossen werden. Dann können die Geräte via Funk einmal im Jahr auf ihre Funktionsfähigkeit überprüft werden, ohne dass Wohnungen betreten werden müssen.
Diesen Weg ist etwa schon vergangenes Jahr die städtische Wohnbaugruppe (WBG) gegangen. Die knapp 10.000 Wohnungen wurden mit 38.000 Rauchmeldern ausgestattet. Mit der Funk-Kontrolle gehe man sicher, dass die Geräte funktionieren, so Geschäftsführer Mark Dominik Hoppe. Gerade bei größeren Wohnanlagen sei es häufig auf solche einheitlichen Lösungen hinausgelaufen, weiß Gabriele Seidenspinner vom Eigentümerverband Haus&Grund. Auch wenn die Rauchmelderpflicht grundsätzlich sinnvoll sei, müsse man sagen, dass sie mit anderen Vorschriften dazu beitrage, Wohnkosten zu erhöhen.
Fehlalarme durch Rauchmelder sind nicht selten
Denn je nach Mietvertrag können die Kosten für die Wartung auf die Miete umgelegt werden. Laut Thomas Weiand vom Mieterverein reicht die Spannweite von 2,50 Euro bis zu Ausreißern von 13 Euro. „Da bleiben Diskussionen nicht aus“, so Weiand. Es gebe auch einzelne Fälle, in denen Mieter vor Jahren schon auf eigene Kosten Rauchmelder eingebaut hatten und nun Vermieter eine Einheits-Lösung in der Anlage durchsetzen. Ein Großteil der Vermieter habe die Angelegenheit aber einvernehmlich mit Mietern geregelt.
Wie viele der Augsburger Wohnungen tatsächlich mit Rauchmeldern ausgestattet sind, ist unklar. Bei der Feuerwehr geht man aber davon aus, dass deren Zahl bereits in den vergangenen Jahren durch Info-Kampagnen gestiegen ist. Ein Anhaltspunkt ist, dass es auch mehr Fehlalarme gibt. 2016 führten Rauchmelder etwa aufgrund eines technischen Defekts oder einer leeren Batterie zu 45 Fehlalarmen (bei insgesamt 627 Fehlalarmen), im ablaufenden Jahr waren es bis Mitte Dezember 49 Rauchmelder-Fehlalarme (bei 537 Fehlalarmen bis Mitte Dezember).
Die Rauchmelder geben bei einem Brand einen schrillen Alarmton ab. Anders als Brandmeldeanlagen, wie sie in großen öffentlichen Gebäuden installiert sind, schlagen die Rauchmelder nicht über eine Datenleitung in der Feuerwehr-Leitstelle Alarm, sondern piepen vor Ort, um sich dort aufhaltende Personen zu warnen.
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