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München
26.03.2014

Rechtsstreit Ottfried Fischer gegen "Bild" geht weiter

Niederlage für Kabarettist und Schauspieler Ottfried Fischer: Ein «Bild»-Journalist ist in dritter Instanz vom Vorwurf der Nötigung Ottfried Fischers freigesprochen worden.
Foto: dpa/Andreas Gebert

Ein Bild-Journalist war angeklagt, Ottfried Fischer mit einem Prostituierten-Video genötigt zu haben. Er wurde in dritter Instanz teilweise freigesprochen. Doch ein Punkt wird neu aufgerollt.

 Ein "Bild"-Journalist ist in dritter Instanz vom Vorwurf der Nötigung des Kabarettisten Ottfried Fischer freigesprochen worden. Der Freispruch vom Vorwurf der Verletzung des persönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - oder der Beihilfe dazu - wurde allerdings aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Der Journalist war angeklagt, den Schauspieler 2009 mit einem Prostituierten-Video unter Druck gesetzt und zu einem Exklusiv-Interview genötigt zu haben. Das Oberlandesgericht München wies am Mittwoch in diesem Punkt die Revision Fischers und der Staatsanwaltschaft zurück und bestätigte ein Urteil des Landgerichts.

"Bild"-Chefredakteur Kai Diekmann erklärte: "Der verbleibende Vorwurf betrifft den Kernbereich journalistischer Arbeit, deshalb werden wir diese Problematik - wenn erforderlich - vom Bundesverfassungsgericht klären lassen." Diekmann erklärte, "Bild" sei immer vollständig davon überzeugt gewesen, dass der Kollege Ottfried Fischer nicht genötigt habe.

Dagegen betonte Fischer: "Den Vorwurf der Nötigung hielt das Landgericht nicht für ausreichend sicher nachweisbar - insoweit wurde es vom OLG bestätigt. Nach dieser Revisionsentscheidung bin ich zuversichtlich, dass der angeklagte "Bild"-Redakteur angemessen bestraft werden wird."

Fischer sah auch seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Verfahren in diesem Punkt wird demnächst neu aufgerollt. Wann und vor welcher Kammer des Landgerichts, sei noch offen, teilte Gerichtssprecherin Andrea Titz mit. dpa/AZ

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