Schlangen oder Kampfhunde halten? Nur mit offizieller Erlaubnis
Ein 18-Jähriger aus Starnberg ist durch Schlangengift schwer verletzt worden - dabei hätte er die Tiere gar nicht halten dürfen. Wer das festlegt und welche Kriterien es gibt.
Er schaffte es noch, selbst den Notruf zu wählen. Dann brach er zusammen, rang nach Luft und kämpfte um sein Leben. Ein 18-jähriger Starnberger hatte am Montag die Rettung gerufen, weil er mit Schlangengift in Berührung gekommen war. Die Einsatzkräfte forderten einen Toxikologen an, von der Berufsfeuerwehr München wurde ein Reptilien-Spezialist eingeflogen. Der junge Mann ist noch immer im Krankenhaus, die Retter und Feuerwehrleute haben in der Wohnung neun Schlangen in Terrarien gefunden, einige davon sind hochgiftig. Eine Genehmigung für deren Haltung hat der 18-Jährige nicht.
Denn wer ein sogenanntes "gefährliches Tier wildlebender Art" oder Kampfhunde halten will, braucht eine Erlaubnis der jeweils zuständigen Stadt oder Gemeinde, erklärt Bernhard Hoffmann, Leiter der Augsburger Ordnungsbehörde. Zu diesen Tieren zählen zum Beispiel Affen, Marder, Meeraale, einige Spinnenarten - und eben giftige Schlangen. Die Gemeinde darf die Genehmigung aber nur erteilen, "wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit keine Bedenken bestehen und keine Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz bestehen", sagt der Leiter der Augsburger Ordnungsbehörde. Bei einem Kampfhund wäre ein berechtigtes Interesse beispielsweise die Bewachung von gefährdetem Besitz. Für Gifttiere werden laut Hoffmann oft medizinische Forschungszwecke als Begründung angegeben.
Der Zoo hat eine Dauergenehmigung
Die Stadt Augsburg hat 2017 keine einzige Genehmigung erteilt, außer für den Zoo: der nämlich hat eine Dauergenehmigung. Die letzte Einzelerlaubnis gab es im Jahr 2009 - für Skorpione. Seitdem hatte die Ordnungsbehörde auch kaum Anfragen zu verzeichnen. Wenn die Gemeinde eine Erlaubnis erteilt, geht ein Abdruck des Bescheids an das städtische Veterinäramt, das dann die Tierhaltung überprüft.
Wie viele und vor allem welche dieser Tiere im Landkreis Augsburg derzeit leben, kann das Landratsamt nicht sagen, erklärt eine Sprecherin. Beim Veterinäramt liege keine entsprechende Liste vor. Lediglich die einzelnen Gemeinden wüssten Bescheid.
Bis zu 10.000 Euro Strafe für Verstöße
Dazu kommt: Wie im Fall des Starnbergers holen nicht alle Halter die erforderliche Genehmigung ein. Helga Mack, Vize-Präsidentin von Wasserstern, dem Augsburger Verein für Aquarien- und Terrarienkunde, erklärt: "Normalerweise müssen die Händler nach der Genehmigung Fragen, ansonsten dürften sie die Tiere gar nicht verkaufen." Wer die Tiere ohne Genehmigung hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Es kann also nicht nur gefährlich, sondern auch teuer werden: Verstöße werden mit bis zu 10.000 Euro geahndet.
Auch der junge Starnberger wird wahrscheinlich mit einem Bußgeld rechnen müssen, sagt Polizeihauptkommissar Oliver Jauch von der Polizeiinspektion Starnberg. In der Wohnung fanden die Einsatzkräfte neben fünf giftigen Lanzenottern auch zwei ebenfalls giftige afrikanische Speikobras, eine Madagaskarboa und eine Königspython. Jauch hat gestern mit dem 18-Jährigen telefoniert. Er sei noch benommen gewesen und hätte keine genauen Aussagen zum Geschehen machen können. In den kommenden Tagen dürfe er die Klinik aber wieder verlassen. Die Polizei will jetzt klären, wie das Gift in den Körper des Mannes kam. Die Mutter des Betroffenen gab an, das Gift sei beim Melken der Schlange mit einer offenen Wunde in Berührung gekommen, Einsatzkräfte vor Ort sprachen von einem Schlangenbiss.
Schlangengift ist wichtig für die Wissenschaft
Schlangengift ist in der wissenschaftlichen Forschung gefragt, das Prozedere unterliegt strengen Auflagen. In einschlägigen Internetforen wird aber rege diskutiert, ob sich das Melken von Schlagen und der Verkauf des Giftes auch für Privatpersonen lohnt.
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.