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Arnstein
10.11.2017

Sechs Jugendliche sterben in Gartenlaube: Bewährungsstrafe ist rechtskräftig

In einer Gartenlaube hinter diesem Zaun waren sechs Jugendliche gestorben. Das Urteil gegen den Vater zweier Opfer ist nun rechtskräftig.
Foto: Daniel Karmann, dpa (Archiv)

Sechs Jugendliche sind in einer Gartenlaube gestorben. Schuld war der Vater zweier Opfer, der einen Stromgenerator angeschlossen hatte. Das Urteil gegen ihn ist nun rechtskräftig.

Das Urteil im Prozess um den Tod von sechs Jugendlichen durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung in einer Gartenlaube in Unterfranken ist rechtskräftig. Keiner der Prozessbeteiligten habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Würzburg am Freitag. Die Richter hatten den Besitzer des Gartenhäuschens und Vater zweier Opfer Ende Oktober zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt (hier ein ausführlicher Prozessbericht).

Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt und damit den Tod der Teenager verschuldet hatte. Er hatte im Technikraum des Gartenhäuschens einen benzinbetriebenen Stromgenerator aufgestellt, der allerdings nicht für Innenräume zugelassen war. Weil zudem eine von ihm gebastelte Abgasleitung zusammengebrochen war, konnte sich das tödliche, geruchlose Gas unbemerkt in der Hütte bei Arnstein (Landkreis Main-Spessart) ausbreiten. Die 18- und 19-Jährigen starben im Januar dieses Jahres innerhalb von wenigen Minuten. dpa

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