Sechs Jugendliche sterben in Gartenlaube: Bewährungsstrafe ist rechtskräftig
Sechs Jugendliche sind in einer Gartenlaube gestorben. Schuld war der Vater zweier Opfer, der einen Stromgenerator angeschlossen hatte. Das Urteil gegen ihn ist nun rechtskräftig.
Das Urteil im Prozess um den Tod von sechs Jugendlichen durch eine Kohlenmonoxid-Vergiftung in einer Gartenlaube in Unterfranken ist rechtskräftig. Keiner der Prozessbeteiligten habe Revision gegen das Urteil eingelegt, sagte ein Sprecher des Landgerichts Würzburg am Freitag. Die Richter hatten den Besitzer des Gartenhäuschens und Vater zweier Opfer Ende Oktober zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung verurteilt (hier ein ausführlicher Prozessbericht).
Die Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann grob fahrlässig gehandelt und damit den Tod der Teenager verschuldet hatte. Er hatte im Technikraum des Gartenhäuschens einen benzinbetriebenen Stromgenerator aufgestellt, der allerdings nicht für Innenräume zugelassen war. Weil zudem eine von ihm gebastelte Abgasleitung zusammengebrochen war, konnte sich das tödliche, geruchlose Gas unbemerkt in der Hütte bei Arnstein (Landkreis Main-Spessart) ausbreiten. Die 18- und 19-Jährigen starben im Januar dieses Jahres innerhalb von wenigen Minuten. dpa
Mehr zum Prozess lesen Sie hier:
Arnstein-Tragödie: "Der hätte sich selbst vergasen können, aber nicht die Kinder"
Trauerfeier in Arnstein: Familien und Freunde nehmen Abschied
Trauer in Arnstein: Sechs Jugendliche starben an Kohlenmonoxidvergiftung
Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen
Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung
Die Diskussion ist geschlossen.