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Justiz
06.11.2014

Soll der Verfassungsschutz vermeintliche Neonazis wie den Richter Maik B. googlen?

Obwohl Maik B. ein amtsbekannter Neonazi ist, konnte er mehrere Monate als Richter arbeiten.
Foto: Oliver Berg/dpa (Archivbild)

In Oberfranken arbeite der Neonazi Maik B. monatelang als Richter auf Probe. Wie er so lange unerkannt bleiben konnte.

Die späte und obendrein nur zufällige Enttarnung eines amtsbekannten Neonazis aus Brandenburg, der es geschafft hatte, in Bayern als Richter eingestellt zu werden, bringt die Sicherheitsbehörden in Erklärungsnot. Abgeordnete der Opposition hielten dem Innenministerium gestern im Landtag vor, dass es schon ausgereicht hätte, Zeitung zu lesen oder zu googeln, um dem Mann auf die Schliche zu kommen. Warum das beim Verfassungsschutz nicht geschah, darauf wusste Brigitta Brunner vom Innenministerium nicht wirklich eine Antwort.

Jurist ist bekannter Neonazi

Die wichtigsten Daten des kuriosen Falles sind schnell erzählt: Der Jurist Maik B. hatte im Oktober 2013 seinen Wohnsitz von Brandenburg nach Oberfranken verlegt. Am 1. November 2013 wurde er beim Amtsgericht Lichtenfels als Richter auf Probe angestellt. Im Februar 2014 teilte der Verfassungsschutz in Brandenburg dem Verfassungsschutz in Bayern mit, dass ein Rechtsextremist namens Maik B., der als Musiker Hassgesänge verbreitet, nach Bayern umgezogen ist. Auch der Staatsschutz wurde informiert. Dass der Neonazi hier als Richter arbeitet, wurde aber trotz routinemäßiger Nachforschungen zunächst nicht entdeckt.

Identität des Richters nur durch Zufall geklärt

Dabei musste der Zufall helfen, und zwar gleich zweimal: Im Juni 2014 sagte Maik B. als Zeuge zu einem Einbruch in einem Fitnessstudio aus. Dabei gab er auch seinen Beruf korrekt an. Prompt gab es einen Treffer in der Staatsschutzdatei der Polizei. In dieser Datei sind Extremisten erfasst. Sie dient dazu, ihrer möglichen Verwicklung in Straftaten auf die Spur zu kommen.

Doch auch dieser Treffer reichte noch nicht aus. Ein Beamter der Kripo in Bayreuth hatte die Meldung offenbar übersehen oder nicht ernst genommen. Erst als es im Zuge weiterer Ermittlungen am 30. September einen zweiten Treffer gab, kam die Sache ins Rollen. Der Richter Maik B. wurde als Neonazi Maik B. identifiziert und vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg zu einer Anhörung bestellt. Dort willigte er in seine Entlassung ein.

Verfassungsschützer hätten nur Zeitung lesen oder googlen müssen

Heftig umstritten ist nun die Frage, wo Fehler gemacht wurden und welche Lehren daraus zu ziehen sind. Der Abgeordnete Florian Streibl (Freie Wähler) fragte, warum der Verfassungsschutz nicht Zeitung lese. Schon Ende Oktober 2013 sei im Obermain-Tagblatt über die Ernennung Maik B.s zum Richter berichtet worden. Sepp Dürr (Grüne) wies darauf hin, dass aus dem Internet über wenige Klicks zu erfahren gewesen sei, dass der Brandenburger Neonazi in Bayern Richter geworden sei. Ulrike Gote (Grüne) widersprach der Darstellung des Innenministeriums, wonach Maik B. in Bayern nicht durch rechtsextremistische Aktivitäten aufgefallen sei. Schließlich habe er von Lichtenfels aus eine Facebook-Seite zur Verbreitung seiner Hassgesänge eröffnet.

Neonazi im öffentlichen Dienst war wohl zu abwegig

Zwar wurde nach der Mitteilung aus Brandenburg von den Behörden offenbar nach Maik B. geforscht – etwa bei Krankenversicherungen oder bei der Agentur für Arbeit. „Man hat aber offenbar nicht im Auge gehabt, dass es auch in der Beamtenschaft oder im Öffentlichen Dienst Rechtsextremisten geben könnte“, kritisierte Gote und forderte: „Das darf es in Zukunft nicht mehr geben.“

Zuständigkeiten sind nicht klar

Der SPD-Rechtsexperte Horst Arnold kritisierte ein „Kuddelmuddel der Zuständigkeiten“ bei den Sicherheitsbehörden in Oberfranken. Dürr sprach von „Pfusch“. Sogar der Ex-Staatssekretär Jürgen Heike (CSU) räumte ein: „Es ist ein Fehler geschehen.“

Ministerialdirigentin Brunner versuchte, die Behörden zu verteidigen. Ohne Regelanfrage beim Verfassungsschutz sei es schwierig, solche Fälle aufzudecken. Der Ausschussvorsitzende Franz Schindler (SPD) konterte. „Das hätte in diesem Fall gar nichts gebracht, er war ja nicht bekannt.“

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